Weder gegenüber der Polizei noch vor Gericht wollte sich der Angeklagte äußern. Aber dieser eine Satz, spontan einem Polizisten gesagt, der war "ein echter Glücksgriff für ihn", wie die Richterin bei der Urteilsbegründung am Dienstag betonte. Denn er trug dazu bei, dass der 55-Jährige am Landgericht Schweinfurt zwar unter anderem für schwere Brandstiftung, nicht aber wegen versuchten Mordes verurteilt wurde.
Schweinfurt