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Schweinfurt: Nach Freispruch nun Schuldspruch: Soldat darf die Corona-Impfung nicht verweigern

Schweinfurt

Nach Freispruch nun Schuldspruch: Soldat darf die Corona-Impfung nicht verweigern

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    Weil ein Oberstabsgefreiter sich nicht impfen lassen wollte, stand er 2023 in Bad Kissingen vor Gericht. Das Urteil: ein Freispruch. Das Schweinfurter Landgericht sah es anders.
    Weil ein Oberstabsgefreiter sich nicht impfen lassen wollte, stand er 2023 in Bad Kissingen vor Gericht. Das Urteil: ein Freispruch. Das Schweinfurter Landgericht sah es anders. Foto: Symbolbild Marijan Murat/dpa

    Anfang Juli 2023 hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Soldaten der Rhön-Kaserne Wildflecken vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung in Bezug auf eine im Soldatengesetz geforderte Impfung freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin hob die Kleine Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt dieses Urteil nun auf verurteilte ihn wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 4050 Euro.

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