Den meisten Verkehrsteilnehmern, die auf der Strecke unterwegs sind, dürfte es bereits aufgefallen sein: Auf der vor einem Jahr eröffneten Ortsumgehung von Mönchstockheim gelten seit wenigen Wochen abschnittsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot. Betroffen davon ist der Bereich an der Abzweigung zum nördlichen Ortseingang von Mönchstockheim und der daran anschließende Abschnitt der Staatsstraße 2275 in Richtung Donnersdorf.
Mönchstockheim