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SCHWEINFURT: Nach Trennung: Mann droht Frau mit dem Tod

SCHWEINFURT

Nach Trennung: Mann droht Frau mit dem Tod

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    Was hat den 46-jährigen Berufskraftfahrer dazu gebracht, seine Frau in ihrem Linienbus abzupassen, sie eineinviertel Stunden dort einzusperren, mit Schlägen und Pfefferspray zu malträtieren und ihr x-fach zu drohen, er werde sie jetzt umbringen? Die Gründe dafür habe das Landgericht Schweinfurt in dem zweitägigen Prozess nicht erfahren, sagt der Kammervorsitzende bei der Urteilsbegründung. Er vermutet „gekränkte Eitelkeit“ wegen der Trennung des Paares nach 21 Jahren Ehe.

    „Du bekommst jetzt, was du verdienst“

    Am 18. Januar letzten Jahres stürmte ihr Ehemann nach ihrer Schicht kurz vor Mitternacht in den Bus, verriegelte die Tür, sprühte ihr Pfefferspray ins Gesicht. „Ich dachte zuerst, es ist ein Überfall, jemand hat es aufs Geld abgesehen“, sagte die 42-Jährige. „Jetzt bekommst du, was du verdienst“, tönt es von hinten – es ist ihr Mann, mit dem sie zwei Töchter hat und der acht Wochen vorher aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war.

    In der folgenden Stunde bedroht er sie mit einem Messer, schlägt sie, würgt sie, will sie mit Kabelbinder fesseln – was misslingt, sprüht ihr scharfe Flüssigkeit ins Gesicht und sagt, er habe nun vier Stunden Zeit (bis zur Frühschicht), sie zu quälen und umzubringen: „Wenn ich die Kinder nicht mehr sehen darf, dann du auch nicht.“

    Die Frau lockt ihren Mann mit einem Versprechen aus dem Bus

    Am Ende verspricht die 42-Jährige, zu Hause mit ihm noch einmal über die Trennung zu sprechen. In getrennten Autos fahren sie vom Tatort weg – sie fährt aber nicht nach Hause, sondern umgehend zur Polizei und erstattet Anzeige.

    Verurteilt wird der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag zu seinem Glück nicht, wie angeklagt, wegen Geiselnahme, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Ein Rechtsmediziner hatte begutachtet, dass das Würgen zu schwach oder zu kurzfristig und deshalb objektiv nicht lebensbedrohlich gewesen sei.

    Der Angeklagte streitet die Tat nicht ab, schildert aber keine Details. Er macht Erinnerungslücken geltend. Die Angaben des Opfers würden schon stimmen. Die 42-Jährige hat die Attacke des Ex-Mannes noch in sehr guter Erinnerung. Auf ihre Angaben stützt das Gericht auch seine Überzeugung vom Tathergang.

    „Psychische Ausnahmesituation“

    Der Staatsanwalt sieht Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und die Drohungen als erwiesen an. Er fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Der Verteidiger wähnt seinen Mandanten zur Tatzeit in einer „psychischen Ausnahmesituation“ wegen der kurz vorher – allerdings von ihm – vollzogenen Trennung und der Angst, seine jüngste Tochter, an der er sehr hänge, nicht mehr sehen zu können. Der Angeklagte sei vorher nie gewalttätig gewesen. Er plädiert auf eine Bewährungsstrafe, die zwei Jahre nicht überschreitet.

    So urteilt dann auch das Gericht. Ferner muss der Mann 1500 Euro an seine Noch-Ehefrau und denselben Betrag an die Opferhilfe bezahlen.

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