Einen Tag nach dem Prozessauftakt hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt schon ihr Urteil verkündet: Sechs Jahre Haft für Handeltreiben und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Unterbringung des 30-jährigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Dort soll mindestens zwei Jahre lang seine ausgeprägte Drogenabhängigkeit therapiert werden.
Schweinfurt