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Schweinfurt: Neuauflage des Schweinfurter Adressbuchs

Schweinfurt

Neuauflage des Schweinfurter Adressbuchs

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    Adressbuch der Stadt Schweinfurt
    Adressbuch der Stadt Schweinfurt Foto: Gabi Kriese

    Die Neuauflage des Schweinfurter Adressbuches des Ruf-Verlags ist in Planung. Die Neuauflage wird die bisherige Ausgabe 2018/2019 ablösen. Im Adressbuch werden unter anderem die Adressen aller volljährigen Einwohner mit gemeldetem Haupt- und Nebenwohnsitz in Schweinfurt aufgeführt, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Wer nicht im Adressbuch erscheinen möchte, kann bis zum 30. Juni beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt einen entsprechenden Antrag einreichen. Das Antragsformular auf Einrichtung dieser Übermittlungssperre finden Sie im Formularcenter auf der Homepage der Stadt Schweinfurt. Der Antrag kann per Post, per Fax (09721) 51-266 oder per E-Mail (buergerservice@schweinfurt.de) übermittelt werden.

    Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre gilt bis zu einem Widerruf durch den Einwohner. Ansonsten endet die Übermittlungssperre mit dem Wegzug aus Schweinfurt.  

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