Die Neuauflage des Schweinfurter Adressbuches des Ruf-Verlags ist in Planung. Die Neuauflage wird die bisherige Ausgabe 2020/2021 ablösen. Im Adressbuch werden unter anderem die Adressen aller volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner mit gemeldetem Haupt- und Nebenwohnsitz in Schweinfurt aufgeführt, informiert die Stadt in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
Wer nicht im Adressbuch erscheinen möchte, kann bis zum 14. April 2023 beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt einen entsprechenden Antrag einreichen. Das Antragsformular auf Einrichtung dieser Übermittlungssperre ist im Formularcenter auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt zu finden. Der Antrag kann übermittelt werden per Post, per Fax (09721) 51-266 oder per E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de
Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf durch die Einwohnerin oder den Einwohner. Ansonsten endet die Übermittlungssperre mit dem Wegzug aus Schweinfurt.