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Sennfeld: Neue Defizitverträge mit den Kindergärten

Sennfeld

Neue Defizitverträge mit den Kindergärten

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    Neue Defizitverträge mit den beiden Kindergartenträgern in Sennfeld wird die Gemeinde abschließen. Voraussetzung ist aber, dass die Rechtsaufsichtsbehörde zustimmt, was im ersten Anlauf nicht geschah.

    In einer Vereinbarung aus dem Jahr 2007 sind bislang die Bedingungen geregelt, nach denen die Gemeinde Sennfeld einen freiwilligen Zuschuss zum Ausgleich eines Defizits im Betrieb des katholischen und des evangelischen Kindergartens leistet. Diese Vereinbarung ist aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand, erläuterte Bürgermeister Oliver Schulze in der Gemeinderatssitzung.

    Der Träger der katholischen Kita wollte bereits beim Um- und Ausbau seiner Tagesstätte mit der Gemeinde neue Bedingungen abstimmen. Hintergrund ist, so Schulze, dass sich die Belegungsstruktur änderte. Zwölf neue Krippenplätze wurden geschaffen, aber bis die Regelkinderplätze aus der eigenen Kita belegt werden können, braucht es Zeit, in der noch Plätze frei bleiben. Nach den Förderbestimmungen führt dies zu einem gesamtwirtschaftlichen Einnahme-Ausfall für den Träger bei gestiegenen Personalkosten. Daher hat er für die Jahre 2020 und 2021 Anträge auf Defizitausgleich bei der Gemeinde gestellt.

    Eine Überarbeitung der Vereinbarung hatte die Gemeinde mit den Kita-Trägern in den beiden vergangenen Jahren bereits vorbereitet, im April 2021 hatte der Gemeinderat auch zugestimmt. Weil aber die Rechtsaufsichtsbehörde die Vereinbarung nicht genehmigte, musste erneut verhandelt werden.

    Nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetags liegt eine Defizitbeteiligung der Gemeinde nun bei 90 Prozent, erklärte Kämmerin Cynthia Derra auf Nachfrage von Gemeinderat Gerold Schömig. Kombiniert ist diese Größe aber mit der Deckelung eines maximalen Jahresbetrags in Abhängigkeit zur Platzzahl. 350 Euro pro Jahr und Platz sind vorgesehen.

    Die Alternative zu den freiwilligen Defizitzuschüssen wäre, dass die Gemeinde sich die Trägerschaft ins eigene Haus holt, formulierte es die Kämmerin. Der Gemeinderat war schließlich einstimmig mit dem Abschluss der Vereinbarung einverstanden.

    Keine Einwände gab es auch gegen den Neubau eines Einfamilienhauses in der Schweizerstraße, als Ersatzbau für ein dortiges altes Wohnhaus. Das neue Gebäude wird mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem Satteldach errichtet. Die städtebaulich relevante Straßenansicht wird erhalten.

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