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Eßleben: Neue Düngeverordnung: "Praxisfern und nicht anwendbar"

Eßleben

Neue Düngeverordnung: "Praxisfern und nicht anwendbar"

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    Bereits im Herbst werden die Dämme für den Karottenanbau bei Eßleben gezogen, damit sich der Boden über den Winter setzen kann. Mit dem vorgeschriebenen Zwischenfruchtanbau im Roten Gebiet wäre das nicht möglich.
    Bereits im Herbst werden die Dämme für den Karottenanbau bei Eßleben gezogen, damit sich der Boden über den Winter setzen kann. Mit dem vorgeschriebenen Zwischenfruchtanbau im Roten Gebiet wäre das nicht möglich. Foto: Silvia Eidel

    Es ist das Jahr eins der neuen Düngeverordnung, die seit Januar gilt. Die Landwirte bekennen sich zum Grundwasserschutz, kritisieren aber Teilbereiche der neuen Verordnung als völlig praxisfern und nicht anwendbar. Die Bauern in Eßleben trifft es besonders. Sie wirtschaften seit Jahren mit einer "deutschlandweit hervorragenden Stickstoff-Flächenbilanz", sagen sie. Trotzdem liegen ihre Äcker im Roten und damit nitratgefährdeten Gebiet. Weshalb sie Auflagen erfüllen müssen, die sie aber zum Teil gar nicht umsetzen können.

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