Bei folgendem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung des Landratsamts Schweinfurt: Jede Frau hat Anspruch auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der Schwangerschaft und Geburt als auch im Wochenbett und in der Stillzeit. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherer.
Schweinfurt