In die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres startete Lülsfelds erster Bürgermeister Thomas Heinrichs mit einem Rückblick. Hürden wie Haushaltssperren oder Verzögerungen von Freigaben machten die Planung in den letzten zwölf Monaten schwierig. Größeren Raum nahmen 2023 die Themen Windkraft und die Planung der Durchführung eines Flächenpoolings ein. Als besonderes Ereignis blieb ihm die Feier zum 150-jährigen Bestehen der Schallfelder Feuerwehr in Erinnerung. Aber auch die Erstellung des Lülsfelder Bolzplatzes habe den Zusammenhalt in der Dorfgemeinschaft widergespiegelt, so Heinrichs.
Abschließend bedankte er sich bei den Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit und insbesondere bei seiner Stellvertreterin Andrea Reppert und bei Schriftführerin Jutta Ackermann.
Die Kriterien für PV-Freiflächen stehen nun fest
Da bereits in früheren Sitzungen diskutiert, stehen die Kriterien für PV-Freiflächen nun fest. Das gesamte Gremium stimmte dem vierseitigen Leitfaden zu. Grundsätzlich ist darin die Berücksichtigung des Naturschutzes, des Landschaftsbilds und der Land- und Forstwirtschaft festgeschrieben. Beispielsweise sollen Böden mit niedriger Bonität, also Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft, bevorzugt werden. Außerdem sind in dem Schriftstück die maximale Flächen oder auch die Pflege der Grünflächen beschrieben. Hier beispielsweise eine Mindesthöhe, damit Schafe darunter weiden können. Laut Bürgermeister soll das Dokument auf der Homepage verlinkt und dem nächsten Amtsblatt beigelegt werden.
Einem Zuschussantrag des Kindergartens für neue Möbel und Ausstattung in Höhe von etwa 9000 Euro wurde zugestimmt. Gegebenenfalls soll auch noch eine anstehende Fußbodensanierung unterstützt werden. Der anwesende Vorstand des Trägervereins, Wolfgang Anger, erläuterte dem Gremium die Hintergründe dazu. Vor allem die Erweiterung auf eine neue dritte Gruppe würden die Anschaffungen nötig machen. Einige Einrichtungsgegenstände seien aber auch durch die intensive Nutzung in den vergangenen acht Jahren in Mitleidenschaft gezogen worden. Damals wurden zum Neubau auch neue Möbel angeschafft.
Abwassergebühren werden aufgeteilt
Neu eingeführt wird eine Aufsplittung der Abwassergebühren. Grundsätzlich muss zukünftig zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden werden. Schmutzwasser entsteht durch den Gebrauch in Haushalten, enthält zum Beispiel Abwasser aus Toiletten und Küchen und muss aufwendig gereinigt werden, bevor es wieder in die Umwelt gelangt. Niederschlagswasser stammt hingegen aus atmosphärischen Niederschlägen wie Regen oder Schnee und fließt oberirdisch ab, wenn es nicht zum Beispiel auf Grasflächen oder Naturpflaster versickern kann. Es enthält typischerweise geringere Schadstoffkonzentrationen als Schmutzwasser, kann jedoch durch den Kontakt mit Oberflächen Schadstoffe aufnehmen.
Die getrennte Behandlung dieser beiden Wasserarten ist entscheidend für Umweltschutz und Abwassermanagement. Während das Schmutzwasser weiterhin aus der Frischwassermenge ermittelt werden kann, wird das Niederschlagswasser zukünftig von der versiegelten und bebauten Fläche abhängig sein. Ermittelt werden diese durch eine sogenannte "Befliegung" im nächsten Frühjahr. Dabei wird bei jedem Grundstück ermittelt, wie viel Wasser versickern kann und wie viel in die Kanalisation abfließt.
Künftig wird Naturstrom bezogen
Außerdem beschloss das Gremium das Angebot der ÜZ Mainfranken anzunehmen, eine sogenannte Strombündelausschreibung durchzuführen. Ziel ist es, gemeinsam mit anderen ÜZ-Kunden aufgrund größerer Mengen einen günstigeren Tarif zu bekommen. Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde außerdem beschlossen, Naturstrom zu beziehen.
Schließlich gab es noch Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung. Auch diese soll mit dem nächsten Amtsblatt verteilt werden.