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Oberschwarzach: Neue Satzungen für den Friedhof und die Friedhofsgebühren der Gemeinde Oberschwarzach

Oberschwarzach

Neue Satzungen für den Friedhof und die Friedhofsgebühren der Gemeinde Oberschwarzach

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    Für die neuen Grabarten wie Urnengräber und Baumbestattungen musste eine neue Friedhofssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Oberschwarzach und Siegendorf erstellt werden.
    Für die neuen Grabarten wie Urnengräber und Baumbestattungen musste eine neue Friedhofssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Oberschwarzach und Siegendorf erstellt werden. Foto: Gudrun Theuerer

    Die Neufassung der Friedhofssatzung und die Änderung der Friedhofsgebühren beschäftigten den Marktgemeinderat von Oberschwarzach in seiner jüngsten Sitzung. Nachdem die beiden gemeindlichen Friedhöfe in Siegendorf und Oberschwarzach neugestaltet und durch neue Grabarten wie Urnengräber erweitert worden waren, mussten diese nun in die Friedhofssatzung mit eingearbeitet werden.

    Zudem hatte die überörtliche Rechnungsprüfung schon länger bei den Friedhofsgebühren der Gemeinde bemängelt, dass die Kosten der Friedhöfe nicht berücksichtigt seien. Diese müssten (im Hinblick auf den Artikel 8 des Kommunalabgabgegesetzes) neu kalkuliert werden. Die Entwürfe zu den jeweiligen Satzungen waren in der Juli-Sitzung von Selina Thurn und Katrin Lichosik von der VG Gerolzhofen vorgestellt worden und lagen nun zur Abstimmung vor. 

    Blumenschmuck an Urnengräbern

    Im Bezug auf die Urnengräber gibt es in Zukunft die folgende Regelung: Blumenschmuck ist nur an den Urnengräbern an der Urnenmauer in Oberschwarzach erlaubt. Für alle anderen Urnengräber sowie die Baumbestattungen gilt, dass der Blumenschmuck innerhalb von acht Wochen nach der Bestattung entfernt werden muss. Die Dauer der Grabmiete beträgt zu Beginn 25 Jahre und kann dann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. Die zulässige Höhe für die Grabbepflanzungen wurde auf einen Meter festgelegt.

    Für die neuen Grabarten wie Urnengräber und Baumbestattungen musste eine neue Friedhofssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Oberschwarzach und Siegendorf erstellt werden.
    Für die neuen Grabarten wie Urnengräber und Baumbestattungen musste eine neue Friedhofssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Oberschwarzach und Siegendorf erstellt werden. Foto: Gudrun Theuerer

    Gebühren für Grabstätten verdoppelt

    Bei der Friedhofssatzungsgebühr beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gebühren für die Grabstätten jeweils verdoppelt werden. Mit diesen Erhöhungen liegt die Gemeinde bei ähnlichen Kosten wie die anderen Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft. Ein Familiengrab wird nun mit 16 Euro pro Jahr abgerechnet, das Reihengrab mit zehn Euro. Urnengräber, Kleinstgräber sowie Baumgräber kosten 14 Euro pro Jahr. Die Nutzung der Leichenhalle wird mit 30 Euro pro Tag abgerechnet. Die Gebühren sollen in Zukunft alle vier Jahre neu berechnet und beschlossen werden.

    Baugebiet bekommt den Namen Altfeld II

    In Mutzenroth möchten zwei Bauherren jeweils ein Wohnhaus auf Flächen errichten, die zum Außenbereich zählen. Der Gemeinderat stimmte der Erstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes für die Grundstücke zu. Die Kosten müssen von den Bauherren übernommen werden. Der Name des Baugebietes wurde auf Altfeld II festgelegt.

    Brennholz ist begehrt und wird teurer

    Auch in Oberschwarzach ist der Bedarf nach Holz groß. Nach Rücksprache mit Revierförster Tobias Hahner schlug Bürgermeister Manfred Schötz dem Gemeinderat vor, die Festlegung der Maximalmenge pro Haushalt auf zehn Festmeter (ca 14 Ster) wie bisher zu belassen, allerdings im Verhältnis 7/3 für Hartholz zu Weichholz. Die Maximalmenge beim Sterholz liegt auch in diesem Jahr wieder bei drei Ster pro Haushalt. 

    Vorschlag des Försters war außerdem, die Preise um etwa zehn Prozent zu erhöhen. Dem wurde einstimmig entsprochen. Die Preise liegen somit für Polterholz (gemischtes Hartlaubholz) bei 60 Euro pro Festmeter (fm), für Polterholz (gemischtes Weichholz) bei 41 Euro/fm und für Sterholz (Weichholz – gemischt) bei 54 Euro/Ster. Für Selbstwerber liegt der Mindestpreis bei elf Euro pro Ster. 

    Mit diesen Preisen liegt die Gemeinde unter den Preisen anderer Kommunen. Deshalb wurde auch explizit festgelegt, dass das verkaufte Holz nur für den Eigengebrauch genutzt werden darf. Da bisher nie über 500 Festmeter bestellt worden waren, setzte der Gemeinderat mit einer Gegenstimmt die Maximalverkaufsmenge auf 500 Festmeter fest. Sollte es eine höhere Gesamtbestellmenge geben, werden die Einzelbestellung entsprechend reduziert. Einen Holzverstrich wird es nicht geben, Interessierte sollen sich direkt bei Tobias Hahner melden.

    Entwürfe für den Neubau des Kindergartens

    Zum Neubau des Kindergartens lagen dem Gemeinderat vier Entwürfe des Architekturbüros vor. Es soll hierzu ein KiTa-Gremium eingesetzt, dass die Vorschläge im Detai prüfen und mit dem Architekturbüro besprechen wird. Als Ergebnis werden dann zwei der Vorschläge im Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorgelegt werden.

    Kirchturmuhr soll repariert werden

    Der Kirchturm der Oberschwarzacher Pfarrkirche wird in diesem Jahr 400 Jahre alt. Aber leider zeigt das Ziffernblatt in Richtung Osten nicht mehr die richtige Uhrzeit an. Auf die Anfrage der Kirchenverwaltung auf Kostenbeteiligung für die Reparatur entschied der Rat einstimmig, dem Vorschlag von Bürgermeister Schötz zu folgen und 50 Prozent der geschätzten Kosten von 4000 Euro zu übernehmen, maximal aber 2000 Euro.

    Unter dem Punkt "Verschiedenes" informierte Schötz über die Auswertung der Rückmeldungen zu den Pachtverträgen. Das Ergebnis ist, dass alle Flächen der Gemeinde vergeben werden konnten, allerdings dauert es mit die Verträge aufgrund der Urlaubszeit noch etwas.

    Am 10. und 11. September findet das Feuerwehrfest in Oberschwarzach statt. Bei dieser Gelegenheit wird dann nicht nur das neue Löschfahrzeug der Oberschwarzacher Wehr geweiht, sondern auch der Generationenplatz, der damit an diesem Tag auch offiziell an die Öffentlichkeit übergeben wird.

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