Wer Rat braucht beim Ehevertrag oder der Scheidungsvereinbarung, wer sein Testament oder den Hausverkauf beurkunden lassen möchte oder wer die passende Rechtsform für sein Unternehmen sucht, wendet sich an einen Notar. In Werneck ist zum 1. Mai der 31-jährige Sebastian Schmitt vom Bayerischen Justizministerium zum Notar und damit zum Nachfolger von Gregor Stein bestellt worden. Er betreut über eine Geschäftsstelle in Arnstein auch den dortigen Amtsbereich mit.
Das bedeutet für den jungen Juristen in seiner neuen Selbstständigkeit zwar einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Aber er weiß, wie wichtig es für die örtliche Bevölkerung ist, vor Ort präsent zu sein. 2012 wurden die beiden damals eigenständigen Notarstellen zu einem Amtsbereich zusammengelegt. Deshalb pendelt Schmitt nun von Werneck aus und arbeitet Dienstag und Donnerstag sowie 14-tägig am Freitag in Arnstein.
Nach Vereinbarung hält er zudem Sprechstunde in Bergrheinfeld, Geldersheim und Greßthal. Während es für jeden Bürger frei steht, welchen Notar er aufsucht, darf Sebastian Schmitt seinen Amtsbereich nicht verlassen.
Dem gebürtigen Nürnberger ist der Landkreis Schweinfurt nicht unbekannt, erzählt er, zumal sein Vater aus Hammelburg stammt. Das war auch ein Grund, sich auf die Stelle in Werneck zu bewerben. In ganz Bayern gibt es etwa 500 Notarstellen, für die das Justizministerium mit Empfehlung der Landesnotarkammer Bayern die Amtsinhaber bestimmt. Sie sind im Freistaat auf Lebenszeit bestellt.
Nach dem Jura-Studium mit zweijährigem Referendariat und Zweiter Juristischer Staatsprüfung ist ein mindestens dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor erforderlich. Zudem muss der Bewerber entsprechende Leistungen vorweisen. Sebastian Schmitt war Assessor in Regensburg, Nürnberg und München, zudem Mitarbeiter im Bayerischen Justizministerium.
In seinem Jura-Studium hat sich der 31-jährige die komplexe Rechtsmaterie immer fallorientiert erarbeitet. „Das ist doch das tägliche Leben“, weiß er. Deshalb versucht er auch, seinen Mandanten die juristischen Sachverhalte entsprechend wirklichkeitsnah zu vermitteln.
Diese dürfen von ihm vor einer Beurkundung eine umfassende Beratung erwarten, wie sich ihre persönlichen Wünsche am besten umsetzen lassen. „Es gibt nicht den Ehevertrag oder den Kaufvertrag“, erklärt der Notar. Vielmehr richte sich dies immer nach der jeweiligen Lebenssituation, sei es eine Patchwork-Familie, sei es der Zustand eines Hauses. Das Gleiche gelte für eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. „Jeder Einzelfall ist anders“, meint er zu dem derzeitigen „Riesenthema“ in der Gesellschaft.
Als Träger eines öffentlichen Amtes muss der Notar neutral sein. In seiner Stellung ist er, ähnlich wie ein Richter, unabhängig.
Notare sind vor allem auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Dazu gehören beispielsweise Kaufverträge, Testamente und Erbverträge, Auseinandersetzungen beim Nachlass, Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen und Sorgerechtserklärungen, Lebenspartnerschaften, Gründung von Kapitalgesellschaften, Unternehmensnachfolgen oder Gesellschaftervereinbarungen. Die dafür verfassten, notariellen Urkunden sind rechtswirksame Dokumente, die die Beteiligten binden und hohe Beweiskraft bei Gericht und Behörden haben.
„Oft kommen Mandanten mit einem bestimmten Wunsch, dessen Umsetzung ihnen aber nicht ganz klar ist“, sagt Sebastian Schmitt. Beispiel Hofübergabe: „Die Frage ist, wie das geregelt werden soll, ohne den Hof zu zerstückeln.“ In seiner Beratung zeige er verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die letztendliche Gestaltung liege aber bei den Beteiligten. „Ich prüfe die Zulässigkeit und die rechtliche Durchführung.“
Für seine Arbeit erhält der Notar vom Rechtssuchenden Gebühren, die durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind. „Da gibt es kein Handeln“, erläutert Schmitt. Die Gebühren richten sich beispielsweise nach dem Wert des Kaufgegenstands und auch dem Vermögen des Mandanten. „Ein Geringverdiener zahlt also weniger für eine Vorsorgevollmacht“, nennt der Notar ein Beispiel.
In Werneck habe er sich gut eingefunden, meint Schmitt. Interessant und neu für ihn sei die Teilnahme an einem Feldgeschworenentreffen gewesen. „Das ist mit viel Tradition verbunden“, hat er dazu gelernt.