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SCHWEINFURT: NGG: Werkverträge und Leiharbeit erschweren

SCHWEINFURT

NGG: Werkverträge und Leiharbeit erschweren

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    Gleichen Lohn für gleiche Arbeit fordern Gewerkschafter seit jeher. Arbeitnehmer in Leiharbeit oder Werkverträgen seien aber nach wie vor Beschäftigte zweiter Klasse, weil sie deutlich schlechter bezahlt würden als die Stammbelegschaften, so Ibo Ocak, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Unterfranken in einer Pressemitteilung.

    Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu begrenzen, sei sei zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, doch gingen die geplanten Änderungen nicht weit genug: „Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Stammbelegschaften nicht dauerhaft durch Beschäftigte zweiter Klasse ersetzt werden“, so Ocak. Dafür müssten insbesondere Betriebsräte mehr Mitsprache bekommen.

    In Schweinfurt gab es nach NGG–Angaben im vergangenen Dezember 1530 Leiharbeiter. Ocak: „Sie machen dabei oft genau den gleichen Job wie die Stammbelegschaft – nur für weniger Geld. Außerdem haben sie meist weniger Urlaub und häufig keine Extra-Alterssicherung.

    “ In etlichen Unternehmen der Ernährungsindustrie sei Leiharbeit weit verbreitet. Auch in Schweinfurt setzten viele Chefs mit Billig-Jobs darauf, Tarif- und Sozialstandards zu umgehen, die ihnen nicht passten.

    Dasselbe Kalkül stecke hinter Werkverträgen, mit denen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens an Fremdfirmen vergeben würden, auch wenn sie zum Kernbereich des Betriebs gehörten. „Das betrifft zum Beispiel die Reinigung, Abpackung oder Logistik“, so der Gewerkschafter. „Am extremsten sei es in der Fleischindustrie. Es sei eine schlechte Ausrede, wenn Firmen immer wieder mit flexiblen Arbeitskräften für wechselnde Auftragslagen argumentierten, diese jedoch wie Stammpersonal einsetzten.

    Nach dem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums solle Leiharbeit künftig auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Bei Werkverträgen solle stärker überprüft werden, ob dahinter nicht tatsächlich ein normales Arbeitsverhältnis stecke. „Damit diese Kontrolle funktioniert, brauchen die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte. Sie müssen erkennen, ob ein Werkvertrag im Einzelfall erlaubt ist, oder ob es nur ein Schein-Werkvertrag ist, mit dem Löhne gedrückt werden“, fordert der NGG-Geschäftsführer.

    Missbrauch von Leih- und Werkvertragsarbeitern ist nach seiner Überzeugung ohne starke Arbeitnehmervertreter nicht in den Griff zu bekommen.

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