In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden in den bayerischen Städten und Gemeinden Vorschlagslisten erstellt, aus denen durch einen Schöffenwahlausschuss entschieden wird. Für die Wahl in Schweinfurt sind noch nicht genügend Vorschläge bei der Stadt Schweinfurt eingegangen, heißt es in einer Mitteilung. Die Vorschlagsliste liegt noch bis Freitag, 12. April, beim Bürgerservice im Rathaus zum Eintragen der eigenen oder anderer geeigneter Personen aus.
Unter www.schweinfurt.de kann das Formular ausgedruckt und per Post oder Fax an die Stadt Schweinfurt gesandt werden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das Amt des Schöffen verlangt Unparteilichkeit und Reife des Urteils. Es kann nur von Bürgern ausgeübt werden, die deutsche Staatsangehörige sind, bei Amtsantritt am 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.
Interessenten müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Liste in Schweinfurt wohnen.