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Gerolzhofen: Notar und Bezirksrätin sprachen über rechtliche Vorsorge

Gerolzhofen

Notar und Bezirksrätin sprachen über rechtliche Vorsorge

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    Die Gerolzhöfer CSU hatte zu einer Veranstaltung über rechtliche Vorsorge ins Pfarrer-Hersam-Haus eingeladen. Das geht aus einem Presseschreiben des Ortsverbandes hervor, dem folgende Informationen entnommen sind.

    Bezirksrätin Gerlinde Martin aus Obervolkach, die zugleich auch Behindertenbeauftrage des Bezirks Unterfranken ist, ging zunächst auf die sozialen Aufgaben des Bezirks ein. Neue Vermögensfreigrenzen ermöglichen es, wesentlich einfacher finanzielle Unterstützung für die Heimunterbringung zu bekommen.

    Anschließend ging Notar Felix Wobst auf die rechtlichen Aspekte zum Thema Vorsorgevollmacht ein. Ein solches Dokument mache nicht erst im Alter Sinn, so Wobst. Vielmehr könne es das alltägliche Leben erleichtern. Wer im Besitz solch einer Vollmacht ist, darf jederzeit im Namen dieser Person Rechtsgeschäfte machen. Grenzen gibt es nur beim höchstpersönlichen Lebensbereich, wie Eheschließung, Scheidung oder Testament. Schwierige Entscheidungen werden so für die Angehörigen erleichtert. Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung, stellte er noch klar.

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