Im Notfallsanitätergesetz von 2013 wurde festgeschrieben, was diese Erstretter – die meist vor einem Arzt vor Ort sind – aufgrund ihrer Ausbildung beherrschen müssen und an Patienten anwenden sollen. Dazu gehören auch invasive Eingriffe, also Eingriffe in den Körper, solange kein Arzt da ist. Nachdem die ersten Notfallsanitäter ausgebildet waren – etwa ab 2017 – sei den Betroffenen bewusst geworden, dass Notfallsanitäter in Konflikt mit dem Heilkundegesetz kommen könnten.
"Es muss sich was bewegen"
Einerseits müssten Notfallsanis alles unternehmen, um Patienten, die sich in lebensgefährdetem Zustand befinden, zu helfen. Andererseits seien zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten grundsätzlich nur Ärzte berechtigt. So schildern Wolfgang Brühl, Ausbildungsleiter beim BRK-Kreisverband Haßberge und Christian Kliem, stellvertretender Personalratsvorsitzende des BRK-Kreisverbands Bad Kissingen, das Dilemma: ein Widerspruch zwischen Notfallerfordernis und Gesetz. Vor allem im Haftungsfall wäre ein Arzt auf der sicheren Seite – der im Ernstfall als erster tätige Notfallsanitäter dagegen nicht.
Darauf wollen Brühl und Kliem zusammen mit der zuständigen ver.di-Gewerkschaftssekretärin Marietta Eder mit Nachdruck hinweisen. Seit Herbst letzten Jahres werde versucht, das Gesetz entsprechend zu ändern, um Rechtssicherheit für Notfallsanitäter herzustellen. Doch die Sache komme im Bundesgesundheitsministerium einfach nicht voran. "Dort muss man sich jetzt bewegen", fordert Eder. Wie ist der derzeitige Stand? "Völlig offen, schwebend", so die BRK-Vertreter. Das Problem sei in allen Parteien bekannt, eine Lösung aber noch nicht umgesetzt.
Das BRK will Rechtssicherheit
Mehrere Verbände, darunter die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, bestünden auf dem Arztvorbehalt, heißt es. Das Rote Kreuz wolle diesen auch gar nicht aufweichen, sondern lediglich Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter bewirken. "In der Notfallrettung tätige Ärzte sind auf unserer Seite", sagt Brühl. Er und sein Kollege Kliem aus Bad Kissingen sind zwei von etwa 700 unterfränkischen Notfallsanitätern, die auf die seit Monaten geplante Gesetzesänderung warten.