Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Gerolzhofen
Icon Pfeil nach unten

Gerolzhofen: "Nützelbach II": Was ist zu beachten, wenn man sein Baugrundstück zurückgeben möchte?

Gerolzhofen

"Nützelbach II": Was ist zu beachten, wenn man sein Baugrundstück zurückgeben möchte?

    • |
    • |
    Am neuen Gerolzhöfer Baugebiet "Am Nützelbach II" hat die Bautätigkeit eingesetzt. Einige Grundstückseigentümer denken aber darüber nach, ihre Fläche wieder an die Stadt zurückzugeben.
    Am neuen Gerolzhöfer Baugebiet "Am Nützelbach II" hat die Bautätigkeit eingesetzt. Einige Grundstückseigentümer denken aber darüber nach, ihre Fläche wieder an die Stadt zurückzugeben. Foto: Klaus Vogt

    Durch die zeitlichen Verzögerungen bei der Erschließung des Neubaugebiets "Am Nützelbach II" sind einige Bauherren finanziell in schwieriges Fahrwasser geraten. Im Gegensatz zum Jahr 2020, als man sich erfolgreich um eines der begehrten städtischen Grundstücke bemüht hatte, haben sich die Rahmenbedingungen nun im Herbst 2022 deutlich verschlechtert. Ist es besser, jetzt vernünftigerweise die Reißleine zu ziehen, statt später vielleicht von der Zwangsversteigerung bedroht zu sein? Kann man sein Grundstück einfach an die Stadt zurückgeben? Welche finanziellen Auswirkungen hat es für die Bauherren, dass die Stadt die Pflicht zum Anschluss an die Kaltwärme-Versorgung und auch die Pflicht für den Energieeffizienz-Standard "KfW 55" zurückgenommen hat?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden