"Versuchte Gefangenenbefreiung", wurde einem 52-Jährigen zur Last gelegt. Dafür hatte er eine Geldbuße bekommen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weshalb es vor dem Schweinfurter Strafgericht zur Verhandlung kam. Für den Beklagten eine gute Wahl, denn in dem Verfahren, zu dem der Beschuldigte ohne Anwalt erschien, stellte sich heraus, dass es zu einer Gefangenenbefreiung erst einmal eine Gefangene braucht, die es in diesem Fall im Sinne des Gesetzbuches gar nicht gab.
Schweinfurt