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SCHWEINFURT: Parken bei Norma: Nichtkunden müssen jetzt zahlen

SCHWEINFURT

Parken bei Norma: Nichtkunden müssen jetzt zahlen

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    Parken gegen Gebühr: Nichtkunden auf dem Parkplatz der Norma am Oberen Marienbach müssen sich ein Ticket ziehen. Wer das nicht tut, riskiert eine „Vertragsstrafe“ von 25 Euro.
    Parken gegen Gebühr: Nichtkunden auf dem Parkplatz der Norma am Oberen Marienbach müssen sich ein Ticket ziehen. Wer das nicht tut, riskiert eine „Vertragsstrafe“ von 25 Euro. Foto: Foto: Fuchs-Mauder

    25 Euro soll der Sennfelder bezahlen – binnen vier Werktagen „Eingang auf unser Konto“. Darunter der vorgedruckte Überweisungsschein, nur Datum und Kennzeichen handschriftlich eingetragen, nicht einmal die Uhrzeit steht drin. Sein Sohn war am Donnerstagabend im Filmwelt-Kino und hatte die Karosse gegenüber auf dem Norma-Parkplatz abgestellt. Als er zurückkam, steckte der DIN-A-4-Zettel mit Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer.

    Nicht, dass ein Privatunternehmen auf seinem Grundstück Parkgebühren verlangt, erbost den Mann, sondern die Höhe der „Vertragsstrafe“, wie die 25-Euro-Forderung genannt wird. „Das zahle ich nicht“, sagt er und will – ausgestattet mit Verkehrsrechtsschutz – zum Anwalt gehen. Das plant er nicht alleine, eine ganze Reihe von Lesern haben sich an diese Zeitung gewendet, ihrem Unmut über „diese Abzocke“ fürs Parken nach Geschäftsschluss freien Lauf gelassen und rechtliche Überprüfung angekündigt. Ein anderer Mann, ebenfalls Kinobesucher, wollte ja bezahlen, aber der Automat war gegen 19.45 Uhr „Außer Betrieb“ – nach dem Kinobesuch fand er ein 25-Euro-Ticket an der Scheibe.

    Die Fahrzeughalter kritisieren auch, dass neben der sehr kurzen Zahlungsfrist bei deren Nichteinhaltung „umgehend“ mit Halterfeststellung und Forderungseinziehung durch den Rechtsanwalt gedroht wird, wodurch „weitere Kosten“ entstünden. Die Drohungen stammen von einer Firma „SW-Service, Inh. T. Hanft“ in 97409 Schweinfurt, Postfach 4154. Eine echte Adresse der Firma, die das Geld will, steht nicht dabei, nur eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer, die aber oft und über längere Zeit nicht erreichbar ist.

    Aushänge warben für Parkplatz

    Schließlich dringt die Redaktion doch zum „SW-Service“ durch, und Joachim Junkersdorf, zuständig für die „Außendienstabwicklung“, klärt über die Hintergründe des kostenpflichtigen Parkens auf. „SW-Service“ habe den Parkplatz von Norma gemietet und betreibe die Parküberwachung, die mit der Inbetriebnahme des neuen Kinos notwendig geworden sei. Deren Betreiber hätten mit Aushängen im Kino die kostenlosen Parkplätze des Norma-Parkplatzes gegenüber empfohlen, was „mit der Norma nicht abgesprochen war“.

    In der Folge sei der Parkplatz teils schon ab 15 Uhr, wenn die ersten Filme starten, derart mit Fremdparkern gefüllt gewesen, dass bei der Norma selbst „der Geschäftsbetrieb zum Erliegen gekommen ist“. Das habe das Unternehmen zum Handeln veranlasst, so Junkersdorf. Eine Schrankenlösung sei erwogen, aber abgelehnt worden, weil sich der Verkehr hätte zurückstauen können. Also wurde ein Parkautomat aufgestellt – und zwar für Nichtkunden.

    Wer dort parkt, ohne beim Discounter einzukaufen, muss zwischen einem und drei Euro zahlen. Das wird vom „SW-Service“-Personal auch überwacht und gilt auch in der Zeit, in der das Geschäft geschlossen hat, also zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Ab Nachmittag bis in die Nacht hinein stellen vorwiegend die Filmwelt-Besucher den Norma-Parkplatz zu. Am Montagabend sei der Parkplatz zu 60 bis 70 Prozent belegt gewesen, „im Automat waren aber nur 24 Euro“, sagt Junkersdorf. „Wir sind dabei, das noch transparenter zu machen“, auf den Automaten und die Parkplatzordnung noch besser hinzuweisen. „Wir wollen nicht nur abzocken“, aber die Autofahrer müssten akzeptieren, dass sie als Kinobesucher nicht einfach gratis den Norma-Parkplatz zuparken könnten.

    Abschleppen wäre noch teurer

    Überlegt werde derzeit, den Automaten schon ab 19.30 Uhr in Betrieb zu setzen. Und: Wer eine 25-Euro-„Vertragsstrafe“ kassiert hat und sagt, dass er die Hinweise nicht gesehen hat, könne auch mit einer Reduzierung rechnen. Aber: „Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.“ Die Zahlungsfrist sei inzwischen auf sechs Werktage erweitert worden, und vor 14 bis 16 Tagen würden sowieso keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Die „Vertragsstrafe“ sei, so Junkersdorf, „das mildere Mittel“. Das scharfe, ebenfalls mögliche, wäre ein Abschleppen des Autos, das ein Mehrfaches kosten würde.

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