Wenige Tage vor der Eröffnung der Landeszentrale der Partei „Die Rechte“ brodelt es gewaltig hinter den Kulissen. Das Landratsamt Schweinfurt hat in letzter Minute versucht, unter Berufung auf baurechtliche Vorgaben den Gründingsparteitag in dem angemieteten Anwesen Winzerstraße 1 zu unterbinden.
Bei dem von der Bauaufsicht am Landratsamt erlassenen Bescheid handelt es sich um eine sogenannte vorbeugende Nutzungsuntersagung. Die Behörde geht nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen von einer beabsichtigten Nutzung des Gebäudes aus, die nicht dem genehmigten Bestand entspricht. Bevor es zu nicht genehmigten Nutzungen kommt, sei regelmäßig ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, teilt das Landratsamt auf Anfrage dieser Zeitung mit. Als eine solche Nutzung sieht das Landratsamt die angekündigte Parteiveranstaltung.
Für diese Nutzung seien bislang – trotz Aufforderung – keine Unterlagen eingereicht worden. Um eine negative Vorbildwirkung zu vermeiden, habe das Landratsamt deshalb die angekündigten Nutzungen untersagt.
Das hätte nun bedeutet, dass die Gründungsversammlung am Pfingstsonntag ins Wasser gefallen wäre. Wie zu erwarten, hat sich „Die Rechte“ dagegen unter Einschaltung eines Rechtsanwalts gewehrt und dabei auch mit dem Gang vors Verwaltungsgericht gedroht.
Mit Schreiben vom 20. Mai hat das Landratsamt nun erklärt, dass einer Nutzung einer Freifläche am Haus für den Landesparteitag nichts im Wege stehe. Damit scheint die Partei einverstanden zu sein, wie aus einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite hervorgeht.
Auch nach dem Kenntnisstand des Landratsamts plane die Partei nicht, die angeordnete Nutzungsuntersagung für das Innere des Hauses zu unterlaufen. Gegen die Veranstaltung am Freien am 24. Mai sei baurechtlich nichts einzuwenden.
Brief an Innenminister
Gegen die Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt hat sich auch Silvia Meyer aus Erlangen gewehrt, die die Liegenschaft in Stammheim an die Neonazis vermietet hat. Seit das bekannt sei, werde nicht nur eine Kampagne gegen die Partei, sondern auch gegen ihre Person inszeniert, schreibt sie in einem Beschwerdebrief an das Bayerische Staatsministerium des Innern, namentlich an Innenminister Joachim Herrmann. Dieser Brief liegt der Redaktion vor.
Wegen der Nutzungsuntersagung wirft sie dem verantwortlichen Mitarbeiter des Landratsamts Amtsmissbrauch vor. Er versuche, „einen aus rein politischen Gründen unerwünschten Zustand mit Hilfe baurechtlicher Rechtsvorschriften zu beseitigen.“ Die Partei „Die Rechte“ sei im Rahmen des bundesdeutschen Parteiengesetzes rechtlich zugelassen und das sei das einzige Entscheidungskriterium. Sie, so schreibt Meyer, habe ihre Entscheidung zur Vermietung nicht von politischen, sondern von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig gemacht. Für sie haben Religion und Politik im Geschäftsleben nichts zu suchen.
Für die vom Landratsamt geforderte Einsichtnahme in den Mietvertrag bestehe ebenfalls keine rechtliche Grundlage, schreibt die Bankkauffrau und Finanzberaterin im Immobiliengeschäft weiter ans Ministerium. In ihren 25 Jahren Berufserfahrung sei sie von einer Behörde noch kein einziges Mal zu solch einer Einsichtnahme aufgefordert worden. Für die Frau besteht keine Notwendigkeit für einen Antrag auf Nutzungsänderung, weil keine Nutzungsänderung vorliege.
Das Landratsamt habe weder amts- noch rechtsmissbräuchlich gehandelt, heißt es auf Nachfrage in Schweinfurt. Es handele sich bei der behördlichen Maßnahme um einen völlig normalen Vorgang der Bauaufsicht, welche nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt habe.
In Stammheim haben übrigens die Rechten ihr „Objekt“, wie sie es nennen, teilweise verbarrikadiert. Im Untergeschoss sind die Fenster mit soliden Holzplatten zugestellt.
Kein Marschieren im Gleichschritt
Nicht verboten, aber um eine halbe Stunde von 20 auf 19.30 Uhr (bis 21.30 Uhr) vorverlegt hat das Landratsamt den angekündigten Marsch. Deswegen will „Die Rechte“ vors Verwaltungsgericht Würzburg ziehen. Mit der Vorverlegung solle wohl ein „undemokratischer Abbruch“ des Landesparteitages erzielt werden, mutmaßen die Rechten. Das Amt hat auch einen umfassenden Auflagenkatalog für die Marschierer zusammengestellt. Er beinhaltet unter anderem Folgendes:
• Es darf weder in den Reden noch in eingesetzten Demonstrationsmitteln zum Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden.
• In Reden, Sprechchören, auf Transparenten, Fahnen und Schildern sind alle Aussagen zu unterbleiben, die das NS-Regime, sowie Organisationen beziehungsweise Untergruppierungen und während der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen billigen, rechtfertigen oder verharmlosen.
• Fahnen und Gestaltungen, die als Ersatzsymbole für nationalsozialistische Symbole beziehungsweise Merkmale der rechtsextremistischen Szene gelten (zum Beispiel Keltenkreuzfahnen) sind verboten.
• Auch das Marschieren im Gleichschritt ist untersagt.