GOCHSHEIM (ERT) Platz für weitere Bauplätze schaffte der Gemeinderat mit dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur fünften Änderung des Bebauungsplans "Südost Teil I". Auf einer Fläche von 2500 Quadratmetern kann nun hinter dem Lärmschutzwall an der Grettstädter Straße im Bereich der Bushaltestelle "Am Atzmann" eine Gruppe von vier Einfamilienhäusern entstehen.
Das Besondere daran: Die dortige Grünfläche von 340 Quadratmetern geht zu zwei Dritteln mit dem Erwerb der Bauplätze in Privatbesitz über. Damit die Abschirmungswirkung gegen den Verkehr nicht verloren geht, wird ein Erhaltungsgebot im Bebauungsplan aufgenommen. Die neuen Besitzer dürfen also nicht einfach die Säge ansetzen, wenn es um die Gartengestaltung geht. Planer Wolfgang Peichl wies darauf hin, dass die Verkehrsentwicklung auf der Grettstädter Straße dabei nicht in Betracht gezogen werden konnte. Durch die im Bau befindliche Ostspange wird ein Rückgang des Verkehrs erwartet.
Der Schwerlastverkehr werde ganz verschwinden, wandte Bürgermeister Wolfgang Widmaier ein. Dennoch empfahl das Landratsamt zum Schallschutz eine Auflage. Auf drei der vier Grundstücke sollen für die Schlafräume Vorkehrungen getroffen werden. Nur solche Räume sollen als Schlafräume genehmigt werden, die entweder kein Fenster nach Westen haben, oder zumindest ein weiteres nach Süden oder Norden aufweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Raumlärmpegel nachts 25 dB(A) nicht überschreitet.
Bereits 2004 hatte die Gemeinde den Auftrag für die Wartung der Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR- Technik) an eine Firma aus Niederwerrn vergeben, die ein um mehr als die Hälfte niedrigeres Angebot als die Herstellerfirma aus Nürnberg abgegeben hatte. Trotz, wie Bauamtsleiter Manfred Scholl in der Sitzungsvorlage betonte, "zigmaliger Aufforderung" war die beauftragte Firma nicht bereit, mit den Arbeiten zu beginnen. Wie sich herausstellte, hatte die beauftragte Firma überhaupt keine Lizenz für diese Wartungsarbeiten. Der Auftrag war deshalb für gut 1300 Euro an eine Elektrotechnik-Firma aus Viereth-Trunstadt weiter gegeben worden. Die Räte folgten nun der Empfehlung der Verwaltung, die Abrechnung hierzu festzustellen. Das Unternehmen aus dem Haßbergkreis wurde mit der weiteren Wartung beauftragt. Die Wartung der MSR-Technik sei übrigens gesetzlich vorgeschrieben, erläuterte Widmaier.
Anerkannt wurde vom Gemeinderat auch die Abrechnung zur Desinfektion der Leitungssysteme im Hallenbad, um eine Gefährdung von Badegästen durch Legionellen auszuschließen. 14 000 Euro investierte die Gemeinde. Rund 1000 Euro mehr sind für den Innenausbau des Maschinenhauses der Abwasseranlage Weyer fällig. Der Rat vergab einstimmig die Aufträge für Fliesen- und Estricharbeiten, die Sanitärinstallation, Maler- und Verputzereinsatz sowie die Lieferung und den Einbau einer Tür und eines Fensters.