Acht Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gleichzeitig Schutzbefohlenen hatte der Staatsanwalt dem Angeklagten vorgeworfen, darunter vier schwere Missbrauchstaten. Wegen sieben Taten, verübt zwischen Anfang März und Ende Oktober 2019, wurde der Mann nun am vierten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Drei der Fälle wertete die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt dabei als schweren sexuellen Missbrauch.
Schweinfurt