Für den 26-Jährigen, der sich seit dieser Woche am Amtsgericht unter anderem wegen massiver Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte verantworten muss, geht es um viel. Angekommen scheint das beim Angeklagten aber noch nicht. Als die angeklagte Beschimpfung und unglaubliche Beleidigung einer 25-jährigen Polizistin verlesen wird, grinst der Mann. Als sich das wiederholt, reicht es dem Vorsitzenden: „Immer noch lustig?“, fragt er. „Nein, nein“, erwidert der Angeklagte wenig überzeugend.
Der Mann wird von zwei Polizisten vorgeführt. Er war letztes Jahr – auch wegen Beleidigung, Widerstand und Körperverletzung – zu 15 Monaten Knast verurteilt worden. Als er wieder eine Straftat begeht – die deftige Beleidigung seines Fallmanagers im Jobcenter– wird die Bewährung widerrufen.
Die aktuelle Anklage umfasst sieben Vorfälle. Gravierend sind die Punkte eins bis drei. Die Polizei wird im Mai 2016 gegen 21.45 Uhr in den Theaterpark gerufen. Eine Schlägerei. Der Angeklagte ist beteiligt. Seine Personalien anzugeben verweigert er. Als man ihm sagt, dass er zur Wache mitkommen muss, eskaliert das Ganze. Mehrere Polizisten wollen ihm die Handschellen anlegen. Er beleidigt alle. Auszug: Missgeburten, Dreckschweine, Mutterficker, Rassisten, Wichser.
Seine ganze Wut entlädt er aber über der Polizistin. Er nennt sie Hure, sie solle anschaffen gehen, „da verdienst Du mehr Geld“. Er habe sogar schon mal für sie bezahlt, knallt er ihr entgegen. Auf der Dienststelle vor der Blutabnahme wiederholt sich das Trauerspiel. Bei einer Rangelei werden Beamte verletzt.
Auch der Angeklagte wird verletzt. Das nimmt er zum Anlass, die Polizeibeamten wegen Körperverletzung anzuzeigen. Er habe seine Personalien angegeben, behauptet er. Es wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, das aber mit einer Einstellung endet. Die Polizisten haben alles richtig gemacht. Angeklagt ist der 26-Jährige nun außerdem wegen falscher Verdächtigung.
Auch die Punkte vier und fünf stehen in einem Zusammenhang. Am Hainig schlägt er laut Klageschrift grundlos eine Frau nieder. Tags darauf bedroht er deren Schwester. Anklage sechs ist eine Körperverletzung seines Wohnungsnachbarn, offenbar auch grundlos. Nummer sieben: Im E-Center wird er beim Diebstahl von Getränken, Wert 61,97 Euro, erwischt. Auch der Detektiv muss sich einiges anhören.
Den Ladendiebstahl und diese Beleidigung räumt er ein. „Das ist mir so rausgerutscht.“ Auch die Attacken gegen die Polizisten und die Beleidigungen – insbesondere der Beamtin – gesteht er. „Ja, das ist richtig so beschrieben“, sagt er. Bei den anderen Anklagen aber sollen die Opfer mit Aggressionen angefangen haben, behauptet er. Zwei weitere Anklagepunkte – Drogenbesitz – werden wegen der zu erwartenden Strafe in den anderen Fällen vorläufig eingestellt.
Nachhaltig ist der Zeugenauftritt der Polizistin. Sie schildert die Ausfälligkeiten detailliert, ohne Belastungseifer, ruhig und sachlich. Fortsetzung ist am 16. August um 13.15 Uhr. Nach Anhörung weiterer Zeugen ist mit Plädoyers und dem Urteil zu rechnen. In das wird eine letzte Verurteilung zu drei Monaten ohne Bewährung einbezogen.