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SCHWEINFURT/BAD NEUSTADT: Pornofotos von Mädchen gemacht

SCHWEINFURT/BAD NEUSTADT

Pornofotos von Mädchen gemacht

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    Die beiden Mädchen, von denen der 25-Jährige aus Bad Neustadt wohl im Herbst 2013 in seiner Wohnung pornografische Fotos gemacht hat, kannte er aus einer nahe gelegenen heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Sie waren damals 15 beziehungsweise 17 Jahre alt, also minderjährig, und laut der psychiatrischen Sachverständigen nicht in der Lage, die möglichen Folgen ihrer Zustimmung zu solchen Aufnahmen einzuschätzen.

    Heftig vorbestraft - und jetzt nur eine Geldstrafe

    Trotz einer saftigen Vorstrafe nach Jugendrecht von zweieinhalb Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und Besitzes jugendpornografischer Schriften verurteilte der Amtsrichter den Angeklagten lediglich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Die Staatsanwältin hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten gefordert – und zwar ohne Bewährung. Schließlich habe der 25-Jährige die Pornobilder gemacht, als er noch unter einschlägiger Bewährung stand und während der Gerichtsverhandlung –immer wieder grinsend – keinerlei Schuldeinsicht gezeigt.

    Mit gespreizten Beinen auf dem Bett des Täters

    Nackt und mit gespreizten Beinen hatten sich die Mädchen auf Anweisung des 25-Jährigen, der seinen Beruf mit Qualitätsmanager angibt, zumindest in einem Fall auf seinem Bett präsentiert, wovon er Aufnahmen machte. Die Ältere soll er dafür mit 200 Euro entlohnt haben. Die Bilder wurden auf seiner Kamera gefunden, sagt ein Polizeizeuge. Die geschädigten Mädchen seien auch eindeutig identifizierbar, weil der Angeklagte Ganzkörperaufnahmen von ihnen angefertigt habe.

    Kinderpornografie-Seiten waren auf dem Laptop gespeichert

    Die sexuelle Vorliebe des 25-Jährigen dokumentierte offenbar eindrucksvoll dessen Notebook. Darauf seien im nichtsichtbaren Bereich kinderpornografische Seiten gespeichert gewesen, die junge Mädchen zum Beispiel in Strapsen oder beim Oralverkehr zeigten. Mit einer speziellen Software konnten die Ermittler die gelöschten Seiten wieder identifizieren und einsehen.

    Nötigung des älteren Mädchens nicht sicher zu beweisen

    Ein zweiter Anklagepunkt, in dem die Anklage dem Mann vorwarf, im Dezember 2013 die damals 17-Jährigen in seiner Wohnung mit Messereinsatz und Todesdrohung zur pornografischen Pose gezwungen und von ihr erneut Fotos gemacht zu haben, wurde mangels Beweisbarkeit eingestellt. „Die Geschichte mit dem Messer ist unter aussagepsychologischer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagte die psychologische Sachverständige. Anderweitige objektive Beweise lagen dazu nicht vor, weshalb der Vorwurf der Nötigung aus dem Verfahren ausgeschieden wurde.

    Plädoyers: Zwischen Knast und Freispruch

    Die Plädoyers konnten unterschiedlicher nicht ausfallen: Die Staatsanwältin forderte wegen der einschlägigen Vorstrafe von zweieinhalb Jahren, weil er diese Taten unter einschlägiger Bewährung vollbracht hatte und nicht die geringste Schuldeinsicht zeigte, neun Monate Haft ohne Bewährung. Der Verteidiger wollte einen Freispruch. Entgegen der Gutachterin meinte er, beide Mädchen hätten die Einsichtsfähigkeit besessen, die Folgen ihrer freiwilligen Zustimmung zu den Nacktaufnahmen abzuschätzen.

    Rechtsmittel sind möglich

    Für den Amtsrichter war nur der Tatnachweis für ein Vergehen geführt. Die viermonatige Freiheitsstrafe verwandelte er in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro: 6000 Euro also. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

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