Am dritten Verhandlungstag ist das Urteil gefallen: Den 22-jährigen Angeklagten verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen, fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und Fahrraddiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Sein 25-jähriger Mitangeklagter muss wegen des nächtlichen Wohnungseinbruchs, zweier Sachbeschädigungen und ebenfalls eines Fahrraddiebstahls drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Ältere nahm das Urteil an.
Schweinfurt