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Schweinfurt: Radeln und liefern in der Spitalstraße bis 11 und ab 18 Uhr

Schweinfurt

Radeln und liefern in der Spitalstraße bis 11 und ab 18 Uhr

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    Klare Regelung mit nur einem Schild: An Werktagen darf in der Spitalstraße von 11 bis 18 Uhr nicht geradelt werden.
    Klare Regelung mit nur einem Schild: An Werktagen darf in der Spitalstraße von 11 bis 18 Uhr nicht geradelt werden. Foto: Gerd Landgraf

    In der Spitalstraße ist der Lieferverkehr keinesfalls ganztags freigegeben. Anlass für diese Spekulation gab der Abbau von drei Schildern am Eingang zur Spitalstraße in Höhe des Marktplatzes.

    Dort waren in einem Edelstahlrahmen eingefasst das Schild "Fußgänger-Zone" sowie zwei Zusatztafeln angebracht, die den Lieferverkehr von Montag bis Freitag von 18 bis 22 Uhr und von Montag bis Samstag von 7 bis 11 Uhr sowie das Radfahren im Schritttempo werktags von 18 bis 11 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gänzlich erlaubten. Daran hat sich nichts geändert.

    Auf Anfrage teilte Ordnungsreferent Jan von Lackum der Redaktion mit, dass die Stadtverwaltung den städtischen Schilderwald durchforstet und die unnötigen Hinweise entfernt habe. Die Lieferzeiten seien bereits an allen Eingängen der Fußgängerzone angekündigt, weshalb man die Regeln nicht noch einmal mitten in der Fußgängerzone wiederholen müsse.  

    Für die Radler gibt es ein klares Verbotsschild bei den Zugängen zur Spitalstraße (rund, weiß, roter Rand, Fahrradsymbol in der Mitte), das die Fahrt durch die Spitalstraße werktags von 11 bis 18 Uhr untersagt.

    Bei den Zugängen zur Fußgängerzone wird über die Lieferzeiten informiert – hier bei der Einfahrt zur Spitalstraße am Albrecht-Dürer-Platz.
    Bei den Zugängen zur Fußgängerzone wird über die Lieferzeiten informiert – hier bei der Einfahrt zur Spitalstraße am Albrecht-Dürer-Platz. Foto: Gerd Landgraf
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