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    KREIS SCHWEINFURT (PM) Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben, sind nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen von Betriebsabläufen zu melden. Darauf weist das Veterinäramt des Landratsamtes Schweinfurt hin. Dort kann der Meldebogen angefordert werden, Tel. (0 97 21) 55-310. Den Bogen gibt es auch zum Download im Internet unter www.lebensmittel.bayern.de.

    Um das Verfahren zu vereinfachen, gelten nach Angaben des Landratsamtes auch die Gewerbeanmeldung oder der Meldebogen für die Registrierung von Futtermittel- und Lebensmittelunternehmen, der mit dem Mehrfachantrag für die landwirtschaftliche Förderung abgegeben wurde. Die Erfassung der Jäger über die Streckenlisten gilt ebenfalls als Registrierung.

    Besteht ein Betrieb aus mehreren Betriebsstätten ist für jede eine Meldung auszufüllen. Soweit sich nichts geändert hat, müssen Betriebe, die bereits bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden bekannt sind, keine Meldung abgeben. Registrierpflichtig sind demnach Gaststätten, landwirtschaftliche Betriebe und Winzer, daneben Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die so genannten Tafeln, sowie auch Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben. Nicht registrierungspflichtig sind Betriebe, die eine EU-Zulassung brauchen, reine Tierhaltungsbetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe, soweit sie nur kleine Mengen an Lebensmitteln an Endverbraucher abgeben oder für ihren Hausgebrauch produzieren.

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