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Schweinfurt: Richterin: "Krankheitseinsicht ist beim Beschuldigten eher ein Lippenbekenntnis"

Schweinfurt

Richterin: "Krankheitseinsicht ist beim Beschuldigten eher ein Lippenbekenntnis"

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    Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt entschied, dass ein an paranoide Schizophrenie erkrankte 35-Jähriger in der Psychiatrie untergebracht wird. 
    Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt entschied, dass ein an paranoide Schizophrenie erkrankte 35-Jähriger in der Psychiatrie untergebracht wird.  Foto: Patty Varasano

    Drei Beamte habe es gebraucht, um den aggressiven 35-Jährigen in der Nacht des 10. Januar 2024 zu Boden zu bringen, sagt der damalige Einsatzleiter der Polizei als Zeuge am dritten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. Der psychisch kranke Mann hatte kurz davor in einem Dorf im Landkreis Bad Kissingen einen Nachbarn aus dem Bett geklingelt und mit einem Maurerhammer in der Hand wirre Drohungen gegen dessen Kinder ausgesprochen, "wenn sie damit nicht aufhören". Als die Polizei ihn zur Dienststelle mitnehmen will, habe er die vier Polizisten sofort übel beleidigt und gesagt, "wir sind nicht von der BRD, wir hätten hier gar nichts zu sagen", so der Beamte. Dann folgten Tritte und Schläge gegen die Polizisten und die Drohung: "Ihr werdet alle sterben, ihr werdet die Rache spüren."

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