Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Rückruf für Herbizid Dichlobenil

Landkreis Schweinfurt

Rückruf für Herbizid Dichlobenil

    • |
    • |

    Bis zum 28. Januar müssen die Besitzer solcher Mittel die Packungen, ob verschlossen oder bereits angebrochen, beim nächsten Handelsbetrieb abgeben. Andernfalls droht eine Geldbuße bis 50 000 Euro. Betroffen von der Rückgabepflicht sind folgende Unkraut-Mittel: Casoron G, Zulassungsnummer 1740-00, Compo Gartenunkraut-Vernichter 1740-64, Prefix G Neu 1740-67, RA-4000-Granulat 1740-69, Unkrautfrei Ektorex G 1740-68, Unkraut-Stop Herbenta G 1740-71, Ustinex-CN-Streumittel 1740-65 und Vinuran 1740-66.

    Viele Gemeinden im Landkreis haben die Rückrufforderung der Herbizide schnell veröffentlicht. Über den Bayerischen Gemeindetag oder das Landratsamt wurde die Anordnung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 20. Dezember weitergegeben.

    Grund für diese Aktion ist, dass der Wirkstoff Dichlorbenzamid, ein Abbauprodukt von Dichlobenil, bereits in zahlreichen Trinkwassergewinnungsgebieten in Bayern, vor allem im Unterallgäu, gefunden wurde. Und das, obwohl die Zulassung von Dichlobenil seit drei Jahren ruht; das heißt Einfuhr, Handel und Ausbringung sind verboten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aufgrund der Rückstände im Grundwasser am 23. August die Zulassung in Deutschland sogar widerrufen, also ein vollständiges Anwendungsverbot erlassen. Die bayerische Rückrufaktion ist noch einmal eine gesteigerte Form der Vorsichtsmaßnahme.

    "Ziel aller Pflanzenschutzmittel ist ja, dass sie gar nicht ins Grundwasser gelangen", erläutert Dr.  Dagmar Mußhoff, die beim Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt die technische Gewässeraufsicht unter sich hat. Die Beobachtung des Grundwassers erfolgt über ein bayernweites Messnetz mit bestimmten Messstellen. Und an einer von diesen - am Rande eines Wasserschutzgebietes bei Ettleben - habe die Behörde das Abbauprodukt "2,6 Dichlorbenzamid" in deutlicher Konzentration vorgefunden, so Mußhoff. Dabei lag die Messung über dem vorsorgenden Trinkwassergrenzwert von 0,1 Mikrogramm (ein zehnmillionstel Gramm) je Liter Wasser.

    Was für das Wasserwirtschaftsamt Anlass war, den Trinkwasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) in Poppenhausen zu informieren, ihre Trinkwasserbrunnen und Vorfeldbrunnen ebenfalls untersuchen zu lassen. Entwarnung gibt hier der technische Betriebsleiter der RMG, Alfred Eusemann. Im Trinkwasser sei nichts gefunden worden; der nachgewiesene Wert sei nur im Grundwasser bei Ettleben gemessen worden.

    Dennoch: Auch dort hat Dichlorbenzamid nichts verloren, schließlich ist der Wirkstoff in Gewässern giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere, wie das Landesamt für Wasserwirtschaft meldet. Und es baut sich im Wasser, wenn überhaupt, nur äußerst langsam ab. In den bisher nachgewiesenen Konzentrationen ist es für den Menschen allerdings ungefährlich. Betroffene Wasserversorger können ihre Anlagen außerdem mit einer Aktivkohlefilterstufe nachrüsten, falls die Belastungen im Grund- und Trinkwasser in den nächsten Jahren nicht zurück gehen sollten.

    Angewendet wurde Dichlobenil vor allem im Grünland zur Ampferbekämpfung, zur Unkrautvernichtung im Obst- und Weinbau sowie im Forst. Auf Pflasterflächen wurde das Herbizid zum Teil auch mit Sprühpistolen angewandt, um den unliebsamen Bewuchs zu entfernen. Der Aufruf zur Rückgabe des Unkrautvernichtungsmittels geht an alle Gartenbaubetriebe, landwirtschaftlichen Betriebe, alle Haus- und Kleingärtner, Kommunen und Sportvereine.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden