Verbunden mit der Rüge ist, dass sie für die Dauer von drei Jahren kein Parteiamt bekleiden darf. Das Verbot gilt rückwirkend ab 2002 bis 6. März 2005. Das Bezirksschiedsgericht der CSU Unterfranken bestätigte damit einen Beschluss des Kreisverbandes.
Der Grund für die Rüge ist nicht das aus CSU-Sicht negative Abstimmungsverhalten Schneiders bei der Wahl des Baureferenten. "Das war nie Gegenstand des Verfahrens", betonte Kreisvorsitzender Dr. Hans Gerhard Stockinger auf Anfrage. Vielmehr wurde ihr die nicht angemeldete Kandidatur auf der Schweinfurter Liste bei der Stadtratswahl zur Last gelegt.
Damit habe Schneider vorsätzlich gegen die Satzung und Ordnung der CSU verstoßen und der Partei erheblichen Schaden zugefügt, so die Begründung des Gerichtes. Obwohl die Parteistatuten eine solche Kandidatur nicht ausschließen, hätte Schneider diese mit dem Bezirksvorstand absprechen müssen. Nach Ansicht des Gerichtes hätte das Verhalten Schneiders ausgereicht, einen Parteiausschluss zu rechtfertigen. Aufgrund ihres großen Engagements in den vergangenen Jahren wurde hiervon jedoch abgesehen.
In einer ersten Reaktion zeigte sich Ulrike Schneider über die Rüge "tief enttäuscht". Sie halte die "Beweggründe für das Verfahren für äußerst undemokratisch und das Urteil für maßlos".
Die 35-Jährige muss nun ihren stellvertretenden Landesvorsitz in der JU und ihre Mitgliedschaft im CSU-Bezirksvorstand bis 2005 ruhen lassen. Sie kündigte an, gegen das Urteil umgehend Einspruch beim Landesschiedsgericht einzulegen. Unverständlich sei, so Schneider, dass nur gegen sie, nicht aber gegen die CSU-Mitglieder Sigi Weiss und Klaus Keller, die ebenfalls auf der Schweinfurter Liste kandidierten, ein Parteiausschlussverfahren angestrengt worden sei. "Es gibt hunderte Beispiele in Bayern und da ist nichts passiert."
Die "wahren" Gründe sieht sie ihrer Ansicht nach in einer Intrige: "Ich soll politisch ausgeschaltet werden." Aufgrund der Entscheidung kann Schneider weder in den jetzigen Landtag einziehen, für den sie erste Nachrückerin ist, noch bei den Landtagswahlen im September für die CSU kandidieren. Zudem ist ihr eine mögliche Kandidatur für einen CSU-Sitz im Europäischen Parlament verwehrt.
Die Abgestrafte betonte, dass sie trotz allem zur CSU stehe. Jedoch sei sie entsetzt, wie die christlich-sozialen Werte "durch Machtpolitik" getreten würden. Mut mache ihr, dass führende Landespolitiker der CSU den Verlauf des Verfahrens für nicht rechtens halten. Vom Landesschiedsgericht erhoffe sie sich ein "faires Urteil"
Im Namen des Kreisverbandes, der den Antrag auf Parteiausschluss gestellt hatte, wertete Hans Gerhard Stockinger das Urteil nicht als Niederlage. Er sei "sehr zufrieden". Das Schiedsgericht habe damit "voll und ganz" die Rechtsauffassung des Kreisverbandes bestätigt. Einem Verfahren vor dem Landesschiedsgericht sehe er "gelassen" entgegen.
OB Gudrun Grieser wollte sich gestern nicht zum Urteil äußern, stellte aber fest: "Im Gegensatz wie von Frau Schneider behauptet, habe ich von Anfang an nichts mit dem Verfahren zu tun gehabt."