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SCHWEINFURT: Sachs-Villa: Zuschlag für Schweinfurter

SCHWEINFURT

Sachs-Villa: Zuschlag für Schweinfurter

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    Prunkvoll: Die Sachs-Villa in der Friedrich-Seyffert-Straße
    Prunkvoll: Die Sachs-Villa in der Friedrich-Seyffert-Straße Foto: Foto: Ruppert

    Die Bietergemeinschaft aus Schweinfurt, die für die „Sachs-Villa“ in der Friedrich-Seyffert-Straße beim Versteigerungstermin letzte Woche das höchste Gebot von 1,325 Millionen Euro abgab, hat vom Amtsgericht Schweinfurt den Zuschlag erhalten. In trockenen Tüchern ist die Sache aber erst nach einer 14-Tage-Frist für mögliche Beschwerden gegen diese Entscheidung.

    Beantragt hatte das aktuelle Verfahren die Raiffeisen-Volksbank Miltenberg, eine Gläubigerbank der S & K-Gruppe, deren Chefs seit geraumer Zeit wegen Betrugsvorwürfen in U-Haft sitzen. Im Grundbuch ist diese Bank an erster Stelle mit einer Grundschuld von rund einer Million Euro eingetragen. Die nachrangigen Einträge umfassen über sieben Millionen Euro. Den neuen Eigentümer muss das nicht interessieren, weil alle geltend gemachten Rechte beim endgültigen Eigentümerwechsel gelöscht werden.

    Für die Sachs-Villa war laut einem neuen Gutachten ein Verkehrswert von 2,65 Millionen Euro festgelegt. Wie üblich beim ersten Versteigerungstermin kann beim 5/10-Wert der Zuschlag erteilt werden, also 1,325 Millionen Euro. Dem Verkehrswert entsprechend musste die Bieter auch eine Sicherheitsleistung von 265 000 Euro hinterlegen.

    Es gab beim Termin mehrere Interessenten. Den Zuschlag erhielt die WF Immobilienhandel GmbH Niederwerrn von Walter Fischer und der Schweinfurter Rechtsanwalt Thomas Erhard je zur Hälfte der gebotenen 1,325 Millionen Euro. Obwohl die Bietergemeinschaft aber alle Voraussetzungen erfüllt hatte, versagte der Insolvenzverwalter einer im Grundbuch nachrangig genannten Fondsgesellschaft den Zuschlag. Dagegen legte der Vertreter der Miltenberger Bank, die die Zwangsversteigerung betrieben hatte, sofortigen Widerspruch ein. Das Amtsgericht musste darüber befinden und vertagte die Entscheidung um eine Woche.

    Rechtspflegerin Stefanie Fuchs begründete die Zuschlagserteilung beim öffentlichen Verkündungstermin am Donnerstag damit, dass die Raiffeisen-Volksbank dem Gericht glaubhaft erläutert habe, dass bei einer weiteren Versteigerung unverhältnismäßige Nachteile für die Bank auftreten könnten. Der Bankenvertreter hatte beim ersten Termin gemeint, dass wegen ja durchaus möglicher anderer Voraussetzungen die Bank „Schaden erleiden könne“.

    Sollte innerhalb der 14-Tage-Frist Beschwerde etwa des Insolvenzverwalters gegen die Zuschlagserteilung eingelegt werden, trifft das Landgericht zeitnah eine endgültige Entscheidung. Fischer und Erhard werden sich über ihre Pläne äußern, sobald sie rechtskräftige Eigentümer sind, sagten sie der Main-Post.

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