Das Mofa-Versicherungskennzeichen für 69 Euro, eine Gasofenreparatur über 51 Euro und die neue Hose für 33 Euro waren nur die „Peanuts“ an unbezahlten Rechnungen. Als sich der 42-jährige Schweinfurter einen gebrauchten Laptop für 200 Euro und einen Luxus-Kaffeeautomaten für 600 Euro anschafft und sich schließlich für 1375 Euro vier Wochen in eine Ferienwohnung einmietet, ist die Schwelle der gelegentlichen Kleinbetrügerei längst überschritten. Für die bis heute offenen Rechnungen servierte das Amtsgericht dem Hartz-IV-Empfänger am Montag die Quittung: zwei Jahre Haft ohne Bewährung.
Seit 1999 stehen reihenweise Eigentumsdelikte – von Betrug bis Unterschlagung – im Bundeszentralregisterauszug des 42-Jährigen: Auf Geld- folgten Bewährungsstrafen, schließlich Knast. Doch seinem Verhaltensmuster blieb der geschiedene Vater zweier Kinder treu: Weil das Geld nie reichte und obwohl das Konto im Minus war, kaufte er 2011 und 2012 mit EC-Karte ein oder zahlte auf Rechnung und gab einmal auch die Kontoverbindung seiner Mutter zum Lastschrifteinzug an.
Als er seine Wohnung verlor, nahm er für vier Wochen eine Ferienwohnung. Auch dieser Vermieter sah seine 1375 Euro nicht wieder. Dass der Hartz-IV-Empfänger das währenddessen kassierte Wohngeld für andere Zwecke verbrauchte, gab er unumwunden zu – wie sämtliche sieben angeklagte Betrugsfälle. Mit seinem Verhalten „erregte er stets den Irrtum, zahlungsfähig und -willig zu sein“, wie es die Juristensprache umschreibt.
Auch eine 36-jährige Arbeitskollegin fiel auf die Beteuerungen des Altenpflegehelfers herein: 550 Euro streckte sie ihm vor, weil ihm sonst angeblich der Strom abgestellt würde. Aber auch ein angeblicher Ausflug mit seinen Kindern, für den sie ihm 100 Euro gab, war eine Lüge. Gezahlt wurde mit dem Geld die Autoversicherung für seinen Golf. „Wenn ich meinen Job behalten hätte, hätte ich mit ihr ausgemacht, dass ich 100 Euro pro Monat zurückzahle“, meinte der reuige Angeklagte im Prozess. Dieser war bereits im März anberaumt gewesen, platzte jedoch wegen Nicht-Erscheinens des 42-Jährigen: Es folgten der Haftbefehl und eine „Wartezeit“ in der JVA.
Die Rückzahlungsmoral des unter Bewährung stehenden Betrügers blieb auch in den Monaten, nachdem er seine Kollegin angepumpt hatte, bei null – trotz 1400 Euro Nettoverdienst. Vielmehr kam es zum unrühmlichen Finale seiner Betrugsserie: Im Januar 2013 erfand er die Mär von einem „Versicherungsfall“ bei seinem Arbeitgeber, demzufolge er sich auf dessen Kosten eine 600-Euro-Kaffeemaschine „kaufte“. Als dieser Schwindel aufflog, verlor er den Job.
„Das war einfach nur Blödsinn, was ich da gemacht hab‘“, beteuerte er und gelobte vor Gericht eine Kehrtwende in seinem Leben. „Allein mir fehlt der Glaube“, lautete wohl das Fazit der Strafrichterin. Statt der vom Verteidiger angeregten Bewährungsstrafe entsprach das Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Richterin Christine Bäuerlein verhängte Einzelstrafen zwischen einem Monat und einem Jahr für die sieben Betrugsfälle.