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Schweinfurt: Schläge ins Gesicht und erzwungener Beischlaf?

Schweinfurt

Schläge ins Gesicht und erzwungener Beischlaf?

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    Schwere sexuelle Übergriffe und nicht minder schwere Körperverletzung werden einem 39-Jährigen zur Last gelegt. Dafür muss er sich seit Donnerstag vor der Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt verantworten.
    Schwere sexuelle Übergriffe und nicht minder schwere Körperverletzung werden einem 39-Jährigen zur Last gelegt. Dafür muss er sich seit Donnerstag vor der Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt verantworten. Foto: thinkstock

    Die Vorwürfe wiegen schwer, die gegen einen 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld erhoben werden. Mehrfach soll er eine Frau, die bei ihm Unterschlupf gesucht und gefunden hat, als sie nach dem Ende einer vorausgehenden Kurzbeziehung nicht wusste wohin, schwer sexuell missbraucht und geschlagen haben. Dafür hat er sich seit Donnerstag vor der Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt zu verantworten. 

    Im Internet habe er die Frau im April 2018  kennengelernt. Als deren Beziehung mit ihrem Freund in Bad Neustadt scheiterte, bot der Angeschuldigte ihr das Kinderzimmer seiner Wohnung als Bleibe an, heißt es in der Anklageschrift. Die großzügige Geste bekam aber schnell hässliche Risse, denn der 39-Jährige, soll begonnen haben seine "Untermieterin" zu schlagen und zu misshandeln, sei eifersüchtig auf deren männliche Bekanntschaften gewesen.  

    Mit dem Beil am Hals vergewaltigt?

    Und es kam noch schlimmer. Ende August soll er der Frau derart ins Gesicht geschlagen haben, dass nicht nur das Nasenbein gebrochen, sondern auch ein Trommelfell gerissen sei. Anfang November, so die Anklageschrift, zerrte er die immer noch bei ihm wohnende Frau an den Haaren ins Wohnzimmer, zog ihr trotz Gegenwehr Leggins und Unterhose aus. Um seinem Ansinnen, die Frau zu vergewaltigen, Nachdruck zu verschaffen, habe er ein Beil aus seiner Küche geholt, das er seinem Opfer während des erzwungenen Beischlafs mit der scharfen Kante an den Hals drückte.  Danach zwang er sein Opfer zu duschen und verlangte, dass sie vom Kinderzimmer zu ihm ins Wohnzimmer wechselt, um dort mit ihm zu übernachten – so weit die Anklage.  

    Für kurze Zeit begab sich die Frau in die Obhut eines Bekannten in Thüringen. Tage später kehrte sie nach Bad Neustadt zurück, um Persönliches aus der Wohnung ihres vermeintlichen Peinigers zu holen. Bei einer Freundin in Bad Neustadt traf sie auf den Angeschuldigten, der sie wieder mit in seine Wohnung nahm. 

    Was sonst noch alles im "Kinderzimmer" geschehen sein soll

    Kurz vor Weihnachten 2018 – die Frau hielt sich immer noch in der  Wohnung des Beschuldigten auf – war laut Anklageschrift eine Geburtstagsfeier der Auftakt für weitere sexuelle Übergriffe. Nachdem der Angeklagte mit seiner Tochter deren 18. Geburtstag gefeiert hatte, sei er wieder zu seiner  Untermieterin ins Bett und bat, bei ihr schlafen zu dürfen.  Gegen "nur schlafen" hatte die Frau nichts, doch dabei blieb es nicht. Als die Frau im Halbschlaf "Beischlafbewegungen" ihres Bettgenossen und das Fehlen ihrer Unterhose bemerkt habe, sei sie aufgesprungen und habe das "Kinderzimmer" verlassen.

    Als wenige Tage später ein Bekannter des Beschuldigten zu Gast war, habe der 39-Jährige erneut bei seinem Gast im Kinderzimmer unterkriechen wollen. Die Frau lehnte ab, was ihr Schläge ins Gesicht und einen gebrochenen kleinen Finger einbrachte. Als er seinen Logiergast im Halbschlaf wähnte, habe sich der Angeschuldigte erneut in ihr Zimmer begeben und begonnen sie zu würgen und zu schlagen, was zu einem erneuten Nasenbeinbruch geführt habe. Diesmal waren es gemäß Anklage die würgenden Hände, die dem Mann zum erzwungenen Geschlechtsverkehr verhalfen.      

    Todesdrohung und der Plan sich selbst anzuzünden

    Ende Januar 2019 habe der Mann seinem Opfer per WhatsApp gedroht, sie erstechen zu wollen. Grund dafür sei der Plan der Frau gewesen, Zuflucht im Frauenhaus zu suchen. Dieser Drohung folgte die Ankündigung des 39-Jährigen, sich selbst in seiner Wohnung anzünden, womit er die Frau, zu der angeblich nie eine Liebesbeziehung bestand, zur Rückkehr bewegen wollte. Ein kleines Feuer entfachte er wirklich, verbrannte ein Unterhemd auf dem PVC-Boden seiner Wohnung, was  außer einem Schaden von 1800 Euro und einer Strafanzeige der Wohnungseigentümer nicht viel brachte.   

    Der Angeklagte selbst, der seit Februar in Untersuchungshaft sitzt, äußerte sich nicht zum Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und Körperverletzung. Erste Zeugenaussagen, zum Beispiel von Polizeibeamten, die nach einer mutmaßlichen Körperverletzung zum Ort des Geschehens gerufen wurden, bestätigten Verletzungen im Gesicht der Frau, sprachen aber auch einhellig davon, dass vor allem beim vermeintlichen Opfer oft ein eher mehr als weniger ausgeprägter Alkoholisierungsgrad festzustellen war. Ob Schläge oder ein Sturz der Grund für die Verletzung waren, bleibt nach dem ersten Verhandlungstag offen. Ein junger Mann hatte beobachtet, wie ein Mann die Frau in Bad Neustadt, unweit des Skaterparks, zwar schubste, aber nicht schlug, bis sie zu Boden fiel. Er ist sich ziemlich sicher, dass es sich dabei um den Mann auf der Anklagebank handelt.        

    Ex-Frau und Tochter zeichnen ein positives Bild des Angeklagten

    Ins Wanken gebracht wurden die Anschuldigungen des mutmaßlichen Opfers durch die Aussagen der Ex-Frau des Angeklagten und dessen ältester Tochter. Die schilderten übereinstimmend den Ex-Mann und Vater als nicht gewalttätig und stets hilfsbereit. Ein Mann, zu dem auch die beiden jüngeren gemeinsamen Kinder auch nach der Trennung gerne kommen, der der ältesten Tochter und ihrem Partner beim Hausbau half, was durch Textnachrichten auf dem Handy belegt ist. Die neue Frau an seiner Seite sei keine Kurzzeitbekanntschaft gewesen, sondern sie seien davon ausgegangen, dass es sich um die neue Partnerin ihres Vaters handelte. Eine Partnerin, die "viel geschlafen" habe, wenn die Kinder da waren, was durchaus mit ihrem Hang zum Alkohol zu tun haben könnte.      

     Der Prozess wird am 13. September fortgesetzt, dann wird die Geschädigte aussagen.

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