Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT (FAN): Schnaps plus Porno macht Kleider sexy

SCHWEINFURT (FAN)

Schnaps plus Porno macht Kleider sexy

    • |
    • |

    An einem Juni-Tag 2006 steigt die 52-jährige Frau von ihrer Wohnung im zweiten Stock in die Dachwohnung eines 45-Jährigen, um Stromschulden zu bezahlen. Sie hatte eine Zeit lang keinen, der Nachbar half aus, jetzt will sie ihm die zweite Rate des vereinbarten Preises übergeben – 15 Euro.

    Sie unterhalten sich erst „ganz normal“, wie sich die Frau erinnert. Er, polnischer Herkunft, ALG-II-Empfänger, lädt sie zu Wodka ein. Sie trinkt einen mit, geht dann mal runter in ihre Wohnung, um einen Ventilator zu holen. Sie setzt sich wieder in den Sessel, er sitzt ihr im Sofa schräg gegenüber. Plötzlich springt er hoch, drückt sein Knie auf ihren Oberschenkel und versucht, sie zu küssen und anzufassen. Sie wehrt sich, schreit. Dies hört ein Bekannter, der sie gerade besuchen will. Er steigt ins Dachgeschoss und drückt die Schiebetür der Wohnung zurück. Erst jetzt erschrickt der Angreifer und lässt von der Frau ab. So berichtet es jedenfalls die schlanke 52-Jährige. Die Umstände ihrer „Befreiung“ bestätigt der Bekannte. Der Angeklagte selbst bestreitet nicht, dass er zudringlich wurde. Doch behauptet er, auf ihren Wunsch hin zwei Porno-Kassetten besorgt zu haben, von denen eine gerade im Fernseher abgespult wurde, und dass sie bei ihrem zweiten Besuch „in sexy Kleidern“ auftauchte.

    „Unsinn“, sagt die Frau, sie habe sich nicht umgezogen. Dass gerade ein Porno im Fernseher lief, habe sie nicht mitbekommen. Das TV-Gerät sei nicht in ihrem Blickfeld gewesen. Er sei ziemlich betrunken gewesen, beantwortet sie eine Frage des Gerichts. Der Angeklagte sieht das anders herum. Sie sei recht betrunken gewesen, er nur angetrunken.

    Der Tatbestand ist nach Meinung der Prozess-Beteiligten recht klar: versuchte sexuelle Nötigung. Neun Monate, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, lautet das Urteilt des Schöffengerichts – plus 50 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage.

    Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, denn als die 52-Jährige auszog besuchte der Bekannte, der ihr zu Hilfe geeilt war, mit einem weiteren Mann den Grapscher. Was dann geschah, beschäftigt demnächst ein Gericht. Die beiden sollen den Mann zusammengeschlagen und seine Wohnung „ausgeräumt“ haben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden