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SCHONUNGEN: Schonungen muss für eine herrenlose Mauer zahlen

SCHONUNGEN

Schonungen muss für eine herrenlose Mauer zahlen

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    Ungeliebte Investition: Für schätzungsweise maximal 10 000 Euro muss die Gemeinde diese herrenlose Mauer entlang der B26 zwischen Schonungen und Mainberg notdürftig sanieren.
    Ungeliebte Investition: Für schätzungsweise maximal 10 000 Euro muss die Gemeinde diese herrenlose Mauer entlang der B26 zwischen Schonungen und Mainberg notdürftig sanieren. Foto: Foto: Gemeinde

    Eigentlich hätte die Entscheidung, was mit einer maroden und herrenlosen Weinbergsmauer an der B26 zwischen Schonungen und Mainberg geschehen soll, schon in der vorigen Sitzung fallen sollen. Da sich der Gemeinderat allerdings noch genauer über den Sachverhalt informieren wollte, wurde nun das Straßenbauamt gehört. Fazit: Die Gemeinde wird um eine Notsicherung der Mauer wohl nicht herum kommen.

    Der Gemeinde schmerzt dennoch jeder Cent, der in das marode Gemäuer investiert werden muss. Der Grund: Das Grundstück, das de facto nur aus der Mauer und einem kleinen Grasstreifen oberhalb der B26 besteht, gehört der Gemeinde gar nicht, sondern ist herrenlos. Vermutlich werde sich auch künftig kein Käufer finden, sodass eine Perspektive für das Grundstück fehlt und es zur Daueraufgabe für die Gemeinde wird, wie Bürgermeister Stefan Rottmann befürchtet.

    Früherer Besitzer nicht auffindbar

    Der frühere Besitzer hat seinen Grund schon vor vielen Jahren aufgegeben. Zwar ist der Eigentümer auch dann noch für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, ist aber im Fall Mainberg nach bisherigen Recherchen nicht mehr greifbar. Laut Gesetz ist in einem solchen Ausnahmefall deshalb die Gemeinde für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

    Da Schonungen bekanntlich selbst kein Geld zu verschenken hat, hat vor allem Rottmann bislang vehement aber vergeblich nach einem Ausweg aus dieser Pflicht gesucht. Sogar eine Petition an den Landtag hat man gestartet, um als finanzschwache Gemeinde nicht auch noch diese Last tragen zu müssen – bislang ohne Ergebnis. Andererseits bestand weitgehende Einigkeit, dass an dem zerfallenden Gemäuer Handlungsbedarf besteht. Die Bundesstraße B26 verlaufe nun mal „sehr nah an dieser Mauer“, wie Rüdiger Köhler vom Staatlichen Bauamt sagte.

    Lockere Platten und Risse

    Die Mauer am ehemaligen Mainberger Amtshaus hat mit 87 Metern Länge, 4,50 Meter Höhe und mächtigen Stützpfeilern gewaltige Ausmaße und ist mit Efeuwurzeln durchsetzt. Die Platten auf der Mauerkrone sind locker. Risse durchziehen die Mauerfassade und an etlichen Stellen sind Steine brüchig und abgängig - vor allem an den Stützpfeilern. Trotzdem schätzt Köhler die absolut dringende Notsicherung auf unter 10 000 Euro. Um die Gefahr zu beheben, schlägt Köhler vor, die herausgefallenen Steine neu einzusetzen und lose Stellen mit Mörtel zu befestigen. Eine Betonplatte soll die maroden Sandsteinplatten ersetzen. Damit sei dann „für die nächsten Jahre einigermaßen Ruhe“, so Köhler.

    Rottmann fürchtet neben der finanziellen Belastung auch einen Präzedenzfall: Zwei weitere Weinbergsgrundstücke entlang der B26 auf Gemeindegebiet sind herrenlos.

    Der Staat soll zahlen

    Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen längst nicht eindeutig. Manfred Kraus (CSU) merkte etwa an, es sei zu prüfen, ob nicht doch der Staat finanziell für die Ausbesserungsarbeiten aufkommen müsse. Schließlich übernehme die Gemeinde mit der Sanierung nur eine staatliche Aufgabe, das Konnexitätsprinzip sei deshalb möglicherweise erfüllt, sodass eine Erstattung durch das Straßenbauamt für verausgabte Kosten der Gemeinde erfolgen könne. Köhler wolle dies prüfen und hier noch einmal auf die Gemeinde zukommen.

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