7.30 Uhr, Dr.-Georg-Schäfer-Straße. Wir befinden uns an der Bushaltestelle für Realschule und Gymnasium im Schulzentrum Nord. Der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Gerolzhofen, Hubert Kimmel, hat die Lasermessung in Höhe der Norma bereits „scharf“ gemacht.
Sobald in Kürze die ersten Busse da sind, geht es auch für den stellvertretenden Inspektionsleiter Jochen Belz und die zwei weiteren Kollegen los, die leicht verdeckt hinter den Sträuchern und Büschen in der Einfahrt zum Parkplatz an der Dreifachturnhalle auf ihren Einsatz warten.
Für manche aus der Dreimühlenstraße beziehungsweise aus dem Baugebiet an der „Weißen Marter“ kommenden Autofahrer wird es ein jähes Erwachen am frühen Morgen geben und sich der Schock erst legen, wenn sie erfahren, dass heute nur „Sensibilisieren ohne Sanktionieren“ von der Polizei angesagt war.
Teuer wäre es auf jeden Fall für mehrere von ihnen aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geworden. Ein junger Vater wäre trotz Abzug der Messtoleranz von 3 km/h sogar für einen Monat seinen Führerschein los gewesen.
Künftig gibt es kein Pardon
Bei der nächsten Lasermessung wird es definitiv ernst und die Polizei dann kein Pardon mehr kennen, wenn insbesondere an Schulbushaltestellen wie hier in der Dr.-Georg-Schäfer-Straße, aber auch an Haltestellen von Linienbussen gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird.
Unter den Fahrern und Fahrerinnen herrscht auf diesem Gebiet offenbar große Unwissenheit und Unsicherheit. Das wird trotz des relativ kurzen Zeitfensters zwischen dem Anhalten und Wiederanfahren der Busse gerade bei der Laserkontrolle an diesem Tag deutlich, die diesmal eben rein dazu dient, den Fokus auf die Aufklärung zu lenken und ein letztes Mal noch die Ahndung der Verstöße zurückzustellen.
Das sind die drei wesentlichsten Verhaltensregeln, die bei Bussen und an Bushaltestellen in Sachen Verkehrssicherheit zu beachten sind:
• Ein Schul- oder Linienbus, der während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf nicht überholt werden. Absolutes Überholverbot!
• Hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle oder Haltebucht, darf ein nachfolgendes Auto nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) vorbeifahren. Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Falls nötig, muss der Autofahrer warten.
• Auch an einem Bus, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (ohne bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Auch hier muss der Autofahrer warten, wenn er Fahrgäste behindern oder gefährden könnte.
Es ist jetzt kurz vor 7.40 Uhr. Nach und nach treffen die ersten Lehrer mit dem Auto auf dem Parkplatz an der Bushaltestelle ein. Dazu halten hier Eltern, die ihre Kinder direkt in die Schule fahren, kurz an, um ihre Sprösslinge aussteigen zu lassen.
Hubert Kimmel nutzt die Zeit zu ersten Geschwindigkeitsmessungen. Denn auch wenn noch kein Schulbus zu sehen ist, so handelt es sich doch um eine Tempo-30-Zone. Schon teilt Hubert Kimmel den Kollegen per Funk mit: „45 km/h“. Auf die Frage wie schnell er gefahren ist, erklärt der von den Polizeibeamten angehaltene Mann: „Keine Ahnung. Ich habe wohl etwas geträumt“.
Um 7.40 Uhr naht der erste Schulbus, um bei eingeschalteter Warnblinkanlage die Schüler an der Haltestelle aussteigen zu lassen. Ein Auto fährt mit 26 km/h, ein weiteres mit 31 km/h vorbei. Die Fahrer zeigen sich bei der Belehrung einsichtig.
Sicherheitshalber bekommen sie von den Beamten einen Flyer mit Sicherheitstipps für Kinder und Eltern zum richtigen Verhalten auf dem Schulweg, im Schulbus sowie an der Bushaltestelle in die Hand gedrückt, um alles nachlesen zu können.
Der Rekord-Temposünder
Dann braust gegen Ende der Messung noch der „Rekordhalter“ in die Kontrolle. Satte „51 km/h“ rauscht es aus dem Funkgerät. Möglicherweise hat der Mann den mit Warnblinkanlage in der Haltebucht stehenden Schulbus gar nicht wahrgenommen, denn auch den ihn anhaltenden Polizisten erkennt er erst in allerletzter Sekunde, als dieser schon fast zur Seite springen muss, um nicht erfasst zu werden.
Immerhin ist der junge Vater ehrlich, indem er erklärt: „Tut mir leid, ich bin in Eile. Ich muss meine Tochter in die Schule bringen.“
Das hätte dem Fahrer gedroht
Wäre an diesem Tag „hart“, also mit Ahndung des Verstoßes, gemessen worden, hätte der Mann 160 Euro berappt, zwei Punkte aufs Fahreignungsregister gebucht bekommen und seinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Selbst bei einer Überschreitung um 24 km/h sind immer noch 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Als Faustregel lässt sich sagen, dass den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben muss, wer innerorts über 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h mit dem Auto zu schnell unterwegs ist. Liegt Schritttempo zu Grund, ist man da gleich dabei.
Teuer wird es nach dem in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Bußgeldkatalog auch, wenn beim Vorbeifahren trotz Schrittgeschwindigkeit kein ausreichender Abstand eingehalten, sowie Fahrgäste behindert oder gar gefährdet werden. Hier sind je nach Verstoß zwischen 60 und 70 Euro vorgesehen.
Verursacht ein Auto- oder Lkw-Fahrer an der Bushaltestelle einen Unfall mit Verletzten wird von der Staatsanwaltschaft ohnehin ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.