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SCHWEINFURT: Schweinfurter Anwalt vertritt Fonds-Geschädigte

SCHWEINFURT

Schweinfurter Anwalt vertritt Fonds-Geschädigte

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    Vertritt Anleger: Michael Schulze.
    Vertritt Anleger: Michael Schulze. Foto: Foto: Hannes Helferich

    In den 1980er und 1990er Jahren haben die Raiffeisen- und Volksbanken geschlossene Immobilienfonds der damaligen DG Bank – heute DZ Bank – vertrieben. Die Käufer waren vielfach ältere, gut gut situierte Leute, viele mit einem überdurchschnittlichen Einkommen, aber dennoch auf zusätzliche private Altersvorsorge angewiesen, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze von der Schweinfurter Kanzlei RSCW.

    Er muss es wissen, weil er bundesweit 300 Kläger vertritt. Ein Drittel der Verfahren ist erledigt, die Prozesse großteils gewonnen oder – im Vergleichsfall – meist zugunsten seiner Mandanten ausgegangen. Rund 100 Verfahren, darunter auch etliche in der Region, sind noch anhängig. Aber Schulze ist zuversichtlich, dass er auch hier als erster Sieger vom Platz geht.

    Knapp 50 solcher Fonds hatte die DG-Bank aufgelegt, rund ein Viertel davon ist laut Schulze pleite. Nach Schätzung von Experten haben rund 20 000 Anleger in die DG-Fonds investiert. „Raiffeisen, das stand doch für Vertrauen“, sagt er. Aber: Viel Geld floss in Ostimmobilien oder genossenschaftliche Verbundunternehmen, es steht schlecht um die Fonds.

    Die Zuversicht, die Schulze heute hat, hatte er nicht immer. Dann kam 2004 ein Urteil, das er „den Wendepunkt“ nennt. Eine Anlegerin aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligte sich 1994 aus Steuerersparnisgründen mit 30 000 DM an der DG-Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 34, einem dieser geschlossenen Immobilienfonds. Zur Finanzierung nahm die Frau bei ihrer Genossenschaftsbank ein Darlehen auf, zahlte insgesamt rund 37 000 DM dafür.

    Weil der Berater ihr keine anlagegerechte Beratung gegeben habe, klagte die Frau auf Schadenersatz. Es folgte das bundesweit erste DG-Urteil zugunsten dieser Geschädigten. Das Landgericht Schweinfurt urteilte: Die Bank hat die ihr auferlegten Pflichten verletzt und sprach der Klägerin eine Schadensersatzzahlung von 12 500 Euro zu.

    Mit diesem und einem weiteren Erfolg Schulzes – ein Fall aus dem Raum Bad Kissingen – warb im Internet aber eine Münchner Kanzlei. Als Schulze davon erfuhr, untersagte er das dreiste Werben, was sich wiederum im Netz zu seinen Gunsten herumsprach. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht war auf einmal bekannt, bei anderen geleimten Anlegern und bei Gerichten.

    Weitere Erfolge festigten seinen Ruf. Etwa der in Anlagefragen unerfahrenen Krankenschwester, auch sie aus Rhön-Grabfeld. Sie hatte sich wie viele andere Mitte der 1990er Jahre vertrauensvoll an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer krisensicheren Altersvorsorge gebeten. Der Sachbearbeiter ihrer Bank riet ihr zu einer Beteiligung an einem DG-Fonds, der sich in zehn Jahren mit Gewinn verkaufen lasse. Statt aber auf den möglichen Totalverlust hinzuweisen, verschwieg der Berater nach Meinung der Justiz in Schweinfurt die Risiken.

    Zur Finanzierung hatte auch diese Anlegerin ein Darlehen bei dieser Bank aufgenommen. Als die Klägerin nach zehn Jahren ihre Beteiligung veräußern wollte, teilte man ihr mit: Ein Zweitmarkt für derartige Beteiligungen existiere nicht, sie müsse im Verkaufsfall mit erheblichen Verlusten rechnen. Im Juli 2005 sprach die Zivilkammer am Landgericht Schweinfurt der Klägerin ihre gezahlten Beiträge unter Berücksichtigung der Steuervorteile zu.

    Das Geldinstitut legte Berufung ein, das OLG Bamberg schloss sich allerdings der Argumentation des Schweinfurter Rechtsanwalts an. „Wer an seine Altersvorsorge denkt, will sein Geld vermehren, nicht vernichten“, erklärte sie. Den deutlichen Hinweis des OLG verstand die Bank, sie nahm ihre Berufung zurück.

    „Heute ist die Lage einfacher als früher“, so Schulze. „Mittlerweile steht fest, dass die Beraterbanken erhebliche Provisionen für die erfolgte Vermittlung der Fonds erhalten haben“. Da diese in den Beratungsgesprächen verschwiegen wurden, sei der aus diesen Zahlungen folgende Interessenkonflikt der Bank nicht offen gelegt worden. „Deshalb sind die Vermittlerbanken zur Rückabwicklung verpflichtet“.

    Schulze ist in DG-Sachen mittlerweile bundesweit unterwegs, „3000 bis 4000 Kilometer pro Woche“. Nachdem das OLG Celle die Ansprüche der DG-Anleger ursprünglich als verjährt ansah, gelang es ihm 2009, diese Rechtsprechung zu ändern und das OLG Celle zu mehreren Entscheidungen zugunsten der Betroffenen zu bewegen.

    Apropos Bamberg. Nicht alle Senate des Oberlandesgerichts seien als ein „unbedingt anlegerfreundliches Pflaster“ bekannt, sagt Schulze und meint, dass sie eher nicht der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt seien. Bis vor kurzem zumindest. Nunmehr ist es Schulze im Juli 2011 gelungen, auch den sechsten und den ersten Senat des OLG Bamberg zu Urteilen zugunsten der betroffenen DG-Anleger zu bewegen.

    In einem Verfahren wurde die Raiffeisenbank Lichtenfels zur Rückabwicklung der von ihr vertriebenen DG Fonds verurteilt. Der von Schulze vertretene Kläger, ein Landwirt im Ruhestand, wollte eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen.

    Schulze ist wegen seiner Erfolge gefragter Interviewpartner für Zeitungen, Onlinedienste – etwa sueddeutsche.de – oder juristische Fachorgane. Er gibt die Interviews vor dem Hintergrund gerne, als für alle vor 2002 vermittelten DG-Fonds-Verträge „eine absolute Verjährung zum Ende dieses Jahres droht“. Das heißt: die Schadensersatzansprüche müssen noch dieses Jahr geltend gemacht werden, „sonst kriegt der Anleger nichts mehr“.

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