Nach der Urteilsverkündung ist für den Angeklagten klar: Diesen Schuldspruch der Berufungsinstanz nimmt er nicht hin. Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt hatte den bekannten 64-jährigen Würzburger Rechtsanwalt zuvor am zweiten Verhandlungstag wegen Anstiftung zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (90 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt.
Schweinfurt