Bereits am zweiten Verhandlungstag spricht die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ihr Urteil: "Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet." Es ist keine Entscheidung über Schuld und Bestrafung, obgleich der 34-Jährige nach Überzeugung des Gerichts, aber auch der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, am Nachmittag des 17. September letzten Jahres in der gemeinsamen Wohnung seine eigene Mutter umgebracht hat.
Schweinfurt