Am Mittwochmorgen fällt das Urteil am dritten Prozesstag: Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilt den 23-jährigen Angeklagten zu sechs Jahren Haft – wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Grund ist ganz einfach: "Wir können dem Angeklagten nicht nachweisen, dass er mit Tötungsabsicht gehandelt hat", sagt die Vorsitzende Richterin.
Schweinfurt