Im Interesse der betroffenen Bürgerschaft haben sich die Gemeinden Grettstadt, Gochsheim, Röthlein, Schwebheim und Sennfeld entschlossen, sich gemeinsam aktiv in das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld (KKG) einzubringen und Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu erheben.
Da der Prozess sicherlich einen langen Zeitraum einnehmen wird, ist es den Gemeindeverantwortlichen sehr wichtig, jetzt bereits Weichen im Hinblick auf künftige Entscheidungen zum Wohle ihrer Bürger zu stellen. Gemeinschaftlich wurde deshalb eine Rechtsanwältin mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme beauftragt, die nun dem Röthleiner Rat zur Billigung vorlag.
Unterlagen unvollständig
Der Entwurf ist lang und die Einwendungen betreffen geplante Maßnahmen innerhalb der beantragten Genehmigung zum Stilllegungs- und Rückbauverfahren. Neben den in der Stellungnahme monierten fehlenden Angaben und unvollständigen Unterlagen sahen die Röthleiner Gemeinderäte wie auch schon in Sennfeld, allen voran Martin Weth, ein großes Problem für den Rückbau beim Zwischenlager BELLA.
Demnach ist der vorliegende Antrag auf Stilllegung und Rückbau nicht genehmigungsfähig, da Arbeiten an den Castoren ausschließlich im Reaktorgebäude erfolgen dürfen. Die Lagerung von Castoren im Zwischenlager mit dem Namen BELLA ist bis 2046 genehmigt. Würde der Reaktor vorher rückgebaut werden, könne die Sicherheitskonzeption, unter deren Bedingung das Zwischenlager 2003 genehmigt wurde, nicht mehr greifen. Daher müsse das Reaktorgebäude erhalten oder ein Alternativkonzept mit schlüssiger Begründung eingearbeitet werden.
Radioaktive Abfälle
Ebenso beinhaltet die Stellungnahme Einwendungen zu den im Zuge der Stilllegungs-und Rückbauphase entstehenden radioaktiven Abfällen, insbesondere der schwach- und mittelradioaktiven. Hier wird ein „schlüssiges und logistisch optimiertes Gesamtkonzept“ gefordert, dazu ein eigens geschultes Personal für Brandschutz und Sicherheitstechnik, sowie insbesondere für den Strahlenschutz.
Außerdem wird beantragt, die geplante Bereitstellungshalle BeHa für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle nicht zu genehmigen, da genügend Kapazitäten an anderen externen Standorten „offenkundig frei“ sind und sicherheitstechnische Belange gegen eine Errichtung sprächen.
Die Gemeinderäte stimmten geschlossen dem Entwurf zu.