Der Mann vom Fiskus hat nämlich vor den Augen dieser „Steuerbürger“ eine Muster-Steuererklärung mit der offiziellen Finanzverwaltungs-Software „Elster“ (steht für Elektronische Steuererklärung) am Laptop ausgefüllt, die Plausibilität seiner Angaben geprüft, Angabefehler korrigiert, eine Jahressteuerberechnung durchgeführt und mit einem Mausklick ans Finanzamt geschickt. Wer mit „Elster“ arbeitet – das ist seit fünf Jahren möglich – dessen Erklärung wird schneller bearbeitet, um so schneller flattert die Erstattung ins Haus.
SCHWEINFURT