Skaten, Radfahren und Fußball sind im Innenhof der 2012 sanierten Wohnanlage der Stadt- und Wohnbau GmbH (SWG) verboten. Bewohner fühlten sich in ihrer Ruhe gestört. Die abseits der Oskar-von-Miller-Straße und zwischen dieser belebten Hauptstraße des Stadtteils Bergl und der Albert-Schweitzer-Schule ansonsten herrschende Ruhe wurde am Freitagvormittag beim Besuch der Redaktion lediglich durch das Entladen zweier Autos in dem Innenhof der Wohnanlage 71a bis 83 gestört.
Grundsätzlich besteht ein Recht der Kinder im Hof einer Mietsache zu spielen – wozu auch das Radeln gehört. Auch gilt in der Regel, dass üblicher Kinderlärm zu dulden ist und Kinder Freunde mitbringen dürfen.
Zum Hintergrund des Verbots führt die SWG auf Anfrage der Redaktion an, dass in der Anlage immer wieder ältere Jugendliche die Ruhe erheblich stören und Beschädigungen verursachen würden. Fußbälle würden gegen die Wände knallen und auch das Fahrrad- wie das Skateboardfahren verursache erheblichen Lärm.
Blumenbeete zerstört
Michael Radler von Immobilienmanagement der SWG verweist zudem auf massive und zahlreiche Beschwerden wegen der Zerstörung von Blumenbeeten und Grünflächen. Diese Beschwerden könne der Vermieter nicht ignorieren, so Radler.
Als kommunales Wohnungsunternehmen sei der SWG selbstverständlich bewusst, dass Kinder in den Wohnungen und Anlagen leben und diese Raum benötigen würden, heißt es in der Stellungsnahme weiter. Deshalb sei in dem Hof auch ein Spielplatz (Rutsche und weitere Spielgeräte für kleine Kinder, Schaukel und Tischtennisplatte) errichtet worden, denn "natürlich gehört das Spielen von Kindern zu deren natürlichen Entwicklungsprozess und wird von uns auch nicht verboten, wenn keine Regelungen der Hausordnung dem entgegenstehen".
Rücksichtnahme und Toleranz
Gemeint ist damit der Punkt der Hausordnung, der für "das Zusammenleben in einer Wohnanlage gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Toleranz erfordert". Und diese Rücksichtnahme hat die SWG bei älteren Kindern und Jugendlichen "vermehrt" nicht festgestellt. Das Skateboard und Fahrrad fahren wie auch das Knallen von Bällen gegen die Hauswände der U-förmigen Anlage verursache eine "sehr starke Schallbeläsigung".

Die Stellungsnahme der SWG endet mit: "Aus diesem Grund hatten wir nach dem Eingang zahlreicher Beschwerden keine andere Wahl als an diesem Ort die aufgeführten Tätigkeiten zu untersagen. Natürlich ist das Spielen von Kindern nicht grundsätzlich verboten."
Auch weist die Wohnungsbaugesellschat auf Spielmöglichkeiten in der Umgebung hin, die sich auch und gerade für ältere Kinder und Jugendlichen anbieten würden: der Bolzplatz an der Geldersheimer Straße und die Wiese zwischen der Wohnanlage Oskar-von-Miller-Straße 71a bis 83 und der Albert-Schweitzer-Schule.