Dreimal hatte der Veranstalter von Aufzügen der "Corona-Rebellen Bad Kissingen" im Jahr 2021 keinen Mund-Nasen-Schutz getragen, obwohl der damals per Verordnung vorgeschrieben war. Einmal trat er auch ganz ohne Maske als Zeuge in einem Gerichtssaal auf, wo ebenfalls Mund-Nasen-Schutz verlangt wurde. Der 38-Jährige zeigte jeweils die Kopie eines Attestes, ausgestellt von einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg) vor. Danach sei bei ihm das Tragen einer Maske "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", so das Attest.
Schweinfurt