Der neue Wertstoffhof diene allein der Sammlung von Müll und Wertstoffen, wobei der Abholrhythmus je nach Abfallart differiere. Eine längerfristige Lagerung oder gar Abfallbehandlung sei nicht vorgesehen, so Bürgermeister Emil Heinemann in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Bauordnungsrechtlich habe das Landratsamt gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Das Genehmigungsverfahren umfasse auch Fragen des Nachbarschaftsschutzes und immissionsschutzrechtliche Aspekte.
Sennfeld als Bauleitplanungsbehörde habe das Vorhaben nach städtebaulichen Aspekten zu beurteilen. Hier ergebe sich die besondere Situation, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Industriegebiet West II" noch auf alte Flächenverhältnisse abgestimmt ist und die Geltungsbereichgrenze nur einen Teil des betreffenden Grundstücks umfaßt. Wesentliche Teile des Bauorts liegen also außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Infolgedessen ist die in ihm getroffene Festsetzung "bei Lagerung von Material jeder Art, insbesondere von Baustoffen und Schrott, sind die Grundstücke gegen die Straße durch mindestens 1,80 Meter hohe Mauern entlang der Baugrenze gegen Einsicht abzuschirmen", auf das Bauvorhaben nicht anwendbar. Die Gemeinde könnte aber eine so genannte Veränderungssperre für dieses Gelände verhängen, was die Sache in die Länge ziehen könnte. Die Stadt Schweinfurt hat jedoch angeboten, auf der Grundlage eines von der Gemeinde mitzubestimmenden Grünordnungsplans einen Grünstreifen mit einer blickdichten Bepflanzung anzusiedeln.
In diesem Zusammenhang fand der Antrag der CSU-Fraktion, die Entscheidung darüber zurückzustellen und mit der Stadt Schweinfurt zunächst einen Vertrag dahingehend auszuhandeln, die Gemeinde verzichtet auf die Verhängung der Veränderungssperre, wenn sich die Stadt verpflichtet, in 2005 den seit Jahren in Aussicht gestellten Anschluss der Silbersteinstraße an die Schwebheimer Landstraße zu realisieren, keine Mehrheit.
Auch den vermittelnden Antrag von Bernhard Seeliger, vor der Entscheidung ein Gespräch mit der Oberbürgermeisterin zu führen, lehnten die Räte mehrheitlich ab. Sie beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu der Ansiedlung des Wertstoffhofes durch die Stadt Schweinfurt zu erteilen. Die Begrünung/Bepflanzung des Grundstücks zur Straße hin ist nach den Vorgaben eines mit der Gemeinde Sennfeld abgestimmten Plans zu erstellen. Im Hinblick auf den Anschluss des Flurstücks an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage der Stadt Schweinfurt sind die entsprechenden Zweckvereinbarungen abzuschließen und die notwendigen Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang zu erteilen.
Wegen des Anschlusses der Silbersteinstraße an die Schwebheimer Landstraße soll Heinemann erneut ein Gespräch mit der Stadt Schweinfurt führen. Auf Anregung von Gerold Schömig wird Heinemann mit der Stadt besprechen, ob Sennfelder künftig gegen Bezahlung Stoffe am Wertstoffhof abliefern können.