Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Stadtlauringen: Stadtlauringen: Wird für zwei fast baugleiche Objekte mit zweierlei Maß gemessen?

Stadtlauringen

Stadtlauringen: Wird für zwei fast baugleiche Objekte mit zweierlei Maß gemessen?

    • |
    • |

    Ganz am Ende standen bei der Gemeinderatssitzung in Stadtlauringen Bauanträge zur Bewilligung an. Oft nur Formsache, gab es dieses Mal jedoch eine Überraschung. Es ging um zwei annähernd baugleiche Sechsfamilienhäuser im Königsweg 1, die für zwei Bauwerber des selben Architekturbüro geplant wurden. Vorangegangen war eine Diskussion um Befreiungen vom Bebauungsplan, denn die beiden Häuser sollen eine Blecheindeckung statt Kies oder Dachbegrünung erhalten.

    Dies missfiel vor allem Barbara Göpfert, die den Naturschutzaspekt in den Vordergrund rückte, und auf eine Begrünung pochte. Eine Ablehnung würde dies aber noch lange nicht sicher stellen, entgegnete Bürgermeister Friedel Heckenlauer, denn auch Kies sei zulässig. Grundsätzlich sei Göpferts Sachvortrag aber richtig, räumte der Bürgermeister ein. Verwaltungsleiter René Schäd stellte fest, dass ökologische Ansichten nicht Abstimmungsgegenstand seien und nur eine Gesamtabstimmung rechtskonform ist.

    Rechtsaufsichtliche Prüfung des Landratsamtes droht

    Zuvor war in Einzelabstimmungen – jeweils gesondert für jeden Antrag – eine Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Parkplätze einstimmig gebilligt worden, bei der Abstimmung über Dachbegrünung ergab sich jedoch ein 7:7-Patt. In der Gesamtabstimmung für den ersten Bauantrag bewilligte der Gemeinderat das Projekt mit einer 8:6-Mehrheit. Der zweite Antrag für das andere Haus fiel in der Gesamtabstimmung jedoch wegen eines 7:7 durch. Das Ergebnis musste so angenommen werden, Gemeinderäte müssen sich nicht öffentlich zu ihren Beweggründen äußern.

    Eine gewisse Ratlosigkeit machte sich in den Gesichtern der Ratsmitglieder breit. Der Bürgermeister kündigte schon einmal an, dass nun eine rechtsaufsichtliche Prüfung drohe, da das Landratsamt sicher wissen wolle, warum für zwei fast baugleiche Objekte mit zweierlei Maß gemessen werde.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden