Bayern lockert die Stallpflicht für Geflügel. Weil die Zahl an Nachweisen der Vogelgrippe zurückgeht, dürfen viele Hühner, Gänse und Enten wieder ins Freie. „Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest“, teilte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Donnerstag in München mit. Märkte und Ausstellungen seien wieder möglich, zudem dürften Eier wieder als Freilandeier vermarktet werden.
In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland über 1000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle bei Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es in allen Regierungsbezirken insgesamt rund 120 Nachweise bei Wildvögeln und neun in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Verdikt aus dem Landratsamt
Nicht überall in Unterfranken darf das Geflügel wieder ins Freie.
Das Landratsamt Schweinfurt teilte am Donnerstag mit, die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel und ein Verbot von Märkten bestehe vorläufig weiter für folgende Gebiete: die Stadt Schweinfurt und die Ortschaften Mainberg, Schonungen, Forst, Untereuerheim, Weyer, Sennfeld, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld, Röthlein, Heidenfeld, Garstadt, Hirschfeld, Stammheim und Wipfeld.
Ebenfalls bestehen bleibt laut Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt das wegen eines Falls von Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Kitzingen angeordnete Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in Lülsfeld. Dort gelten weiterhin die Mitte Februar angeordneten Sperrmaßnahmen.
Von „staatlich verordneter Tierquälerei“ spricht nach vier Monaten Stallpflicht die Geflügelzüchterin Blanka Kettler im Königsberger Stadtteil Hellingen (Lkr. Haßberge). Sie sagt: „Unsere Tiere haben unter der Stallpflicht erbärmlich gelitten.“
Blanka Kettler ist Jugendbetreuerin beim Geflügelzuchtverein Ibind und Umgebung in Hofheim, einem Verein, der weit über die Region hinaus für seine Taubenmärkte und -ausstellungen bekannt ist. Jeden Sonntag von Dreikönig bis Palmsonntag pilgern normalerweise Geflügelzüchter in die Halle am Ortsrand von Hofheim, um die Resultate ihrer züchterischen Bemühungen zu verkaufen oder selbst von anderen Züchtern neue Tiere zu erwerben. „Wir tragen dazu bei, dass ein Kulturgut erhalten bleibt: seltene Rassen“, sagt der Vorsitzende des 170-Mitglieder-Vereins, Rupert Bockelt.
Geflügelzuchtverein wehrt sich
Er kritisiert, dass sich das Verbot für Ausstellungen auch auf Tauben erstreckt, obwohl diese nicht an Vogelgrippe erkranken und das Virus auch nicht übertragen. Der Verein will das Ausstellungsverbot nicht länger hinnehmen und gegen den Freistaat Bayern klagen. An der Klage will der Verein auch festhalten, nachdem Stallpflicht und Ausstellungs- und Märkteverbot in seinem Bereich aufgehoben wurde. Denn: 2018 könnten die Züchter ja wieder mit derselben Situation konfrontiert sein.
Die Hofheimer Geflügelzüchter bekommen Beistand: Dieses Ausstellungsverbot bedeute einen „harten Einschnitt in unser Ausstellungswesen“, sagt Christoph Günzel vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG). Deshalb unterstütze man auch den Verein in Hofheim, bei dessen Vorhaben, gegen den Freistaat zu klagen, so der BDRG-Präsident.