Urlaub ist wieder möglich: Mit dem von der bayerischen Staatsregierung vorgestellten Fahrplan für den schrittweisen touristischen Neustart in der Corona-Krise ergeben sich auch für viele touristische und kulturelle Akteure in der Region Schweinfurt konkrete Perspektiven, wie aus einer Pressemitteilung der Tourist-Information Schweinfurt hervorgeht.
Als zentrale Informationsstelle hat die Tourist-Information Schweinfurt 360° seit 1. Juni bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 geöffnet. Es gelten die Sommeröffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr. Der Besuch der Räumlichkeiten der Tourist-Information ist mit einer Kontaktdatenerfassung (Luca-App beziehungsweise Anmeldeformular) sowie den weiteren Schutz und Hygienemaßnahmen möglich.
E-Bike-Verleih
Ab sofort startet auch wieder die E-Bike-Saison: vier E-Bikes der Marke Winora vom lokal ansässigen Fahrradhersteller „Winora Group“ können in der Tourist-Information ausgeliehen werden. Ob gemütlich oder anspruchsvoll, verschiedene Rundstrecken und Tourentipps bieten sich an, die Sehenswürdigkeiten und Aussichtspunkte im Schweinfurter Land auf eigene Faust zu entdecken, heißt es in der Mitteilung weiter. Nützlich für die eigene Tourenplanung ist das Radportal auf der Schweinfurter Tourismus-Homepage. Als Ergänzung bietet die Tourist-Information vor Ort ausführliches Kartenmaterial für. Eine rechtzeitige Reservierung der E-Bikes wird empfohlen.
Gästeführungen der Tourist-Information
Im Juni finden zudem folgende Gästeführungen statt: Nachtwächterführung am 14. Juni um 21 Uhr, Sommersonnenwende im Tal der Kelten am 19. Juni um 16.30 Uhr, Mühlenwanderung am 25. Juni um 15 Uhr. Eine Übersicht über die aktuell stattfindenden Führungen ist auf der Homepage der Tourist-Information Schweinfurt zu finden. Die Gästeführungen können bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 stattfinden.
Die Teilnahme ist laut Presseschreiben unter folgenden Voraussetzungen möglich: Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Tests (PCR- oder POC-Test), eines Impfnachweises oder eines Nachweises über das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus; Nutzung der Audio-Guide-Anlage; Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2); Aufnahme der Kontaktdaten. Fällt die Inzidenz unter 50, entfällt die Test- bzw. Nachweispflicht für die Teilnehmer an Führungen.
Alle Tickets zu den öffentlichen Führungen sowie das Jahresprogramm der Gästeführungen sind in der Tourist-Information erhältlich. Alle öffentlichen Gästeführungen können auch für eigene Gruppen gebucht werden.