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Schweinfurt: Stieftochter gefesselt und vergewaltigt: Neun Jahre Haft

Schweinfurt

Stieftochter gefesselt und vergewaltigt: Neun Jahre Haft

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    Ein 58-Jähriger soll seine Stieftochter mehrfach schwer vergewaltigt haben. Nun wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
    Ein 58-Jähriger soll seine Stieftochter mehrfach schwer vergewaltigt haben. Nun wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Foto: Symbolbild Darja Rädcher

    Lässig sitzt der Angeklagte da. Lümmelt auf seinem Stuhl, den rechten Arm über eine Stuhllehne gelegt. Mit ausdrucklosem Blick mustert er die Besucher im Gerichtssaal des Landgerichts Schweinfurt. Die Augen des 58-Jährigen wandern durch den Saal, bis sie in einer Ecke hängen bleiben. Hier erhascht er noch einmal einen Blick aus einem unvergitterten Fenster – für ihn wird es wohl für viele Jahre der letzte sein.

    Wegen schwerem sexuellen Missbrauch und schwerer Vergewaltigung seiner damals kaum 12 Jahre alten Stieftochter sitzt er auf der Anklagebank. Vorwürfe, die sich laut Richterin im Verlaufe der Verhandlungen "im vollen Umfang" bestätigt haben.

    "Sie hat sich in diesem Moment von allen verabschiedet."

    Richterin des Landgerichts

    2015 soll er sich das erste Mal an seiner damals 11-jährigen Stieftochter vergriffen haben. Das Mädchen hatte Probleme in der Schule und war von ihrem Vater zur Mutter gezogen. Die hatte keinen guten Draht zu ihrer Tochter. Den Vorschlag des Angeklagten, die Stieftochter zu einem zweisamen Wochenende mitzunehmen, fand sie deswegen gut.Sie unterstützte auch dessen Vorschlag, der Tochter dabei Alkohol zu verabreichen – vielleicht würde sie dann zugänglicher. "Ich wüsste etwas, was dir helfen würde", soll der Angeklagte der Stieftochter in einem Hotelzimmer gesagt haben, nachdem er sie abgefüllt hatte. Damit begannen die Übergriffe, die zweieinhalb Jahre andauern sollten.

    Am Landgericht Schweinfurt wurde nun das Urteil gegen einen 58-Jährigen gefällt, der seine Stieftochter jahrelang missbraucht hat.
    Am Landgericht Schweinfurt wurde nun das Urteil gegen einen 58-Jährigen gefällt, der seine Stieftochter jahrelang missbraucht hat. Foto: Horst Breunig

    Eindringlich schildert die Richterin in der Urteilsverkündung, was in den folgenden Jahren passiert ist. Beschreibt, wie der Angeschuldigte das Mädchen in dessen Kinderzimmer begrapscht haben soll. Betont, dass dies besonders schwer wiege, weil er dem Kind dadurch den Schutzraum genommen habe. Die Richterin beschreibt, wie der Angeklagte seinen Missbrauch als "Bestrafung" eingesetzt haben soll. Aus Ärger darüber, dass die Stieftochter ihrem Therapeuten von den Übergriffen erzählt hat, soll er sie von Zuhause weggelockt haben. Nach Disneyland in Frankreich sollte es gehen. Stattdessen brachte er sie in eine abgelegene Hütte, wo er sie fesselte, mit einer Gaspistole bedrohte und dann vergewaltigte. Danach soll er gedroht haben, sie umzubringen. "Sie hat sich in diesem Moment von allen verabschiedet", so die Richterin.

    Vergewaltigung als "Bestrafung"

    Mit leerem Blick folgt der Angeklagte den Ausführungen. Bei Details schüttelt er den Kopf. Als könne er nicht glauben, was da über ihn und seine vermeintlichen Taten geschildert wird, verzieht er sein Gesicht immer wieder zu einem abschätzigen Grinsen. Geäußert hat er sich zu den Vorfällen nicht.

    Die Richterin fährt fort mit ihrer Urteilsbegründung. Schildert, wie der LKW-Fahrer die Stieftochter wieder und wieder vergewaltigte. Bestrafen habe er sie damit wollen. Etwa weil sie eine Beziehung mit einem Jungen in ihrem Alter begonnen hatte.

    Als der Angeklagte dann begann, ihren Freund zu bedrohen und ihren zunehmenden Wunsch, alleingelassen zu werden, nicht akzeptierte, wurde es dem Opfer zu viel. Im Juli 2018 teilte sie ihm über den Online-Nachrichtendienst WhatsApp mit, dass sie ihn nun auf allen Kanälen blockieren wolle. Als er selbst dann nicht locker ließ und Drohungen ausstieß, offenbarte sie sich endlich ihrer Mutter und ging zur Polizei.

    Neun Jahre Gefängnis

    "Es gibt nicht den geringsten Zweifel, dass sich das alles so zugetragen hat", betont die Richterin, die den Angeklagten während der Verkündung des Urteils nicht ein einziges Mal anschaut. Sämtliche Details der Aussage des Opfers hätten sich bestätigt, das Opfer sei "in vollem Umfang glaubhaft". So erklärt sie dann auch die Höhe des Urteils: Neun Jahre Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und wegen schwerer Vergewaltigung, jeweils in mehreren Fällen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

    Der Angeklagte nickt, nimmt das Urteil scheinbar gefasst entgegen. Sein Blick schweift wieder durch den Raum. Das Fenster ist inzwischen verschlossen. 

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